Erwerbskombinationen
Corona! Was ist für Betriebe mit Erwerbskombinationen von Bedeutung?
Informationen für Übernachtungsbetriebe
- Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt.
- Prüfungen der DTV-Klassifizierung sollen vorläufig eingestellt werden.
- Gleiches gilt für die Abnahme von Prüfungen der BAG-Siegel/Gockel.
- DTV-Klassifizierungen, die in diesem Zeitraum auslaufen, behalten in diesem Sonderfall ihre Gültigkeit bis eine erneute Überprüfung wieder möglich ist.
- Darüber informiert der DTV auch die Wettbewerbszentrale.
- Tagesaktuelle Informationen zu Buchungen und den Stornoregelungen sind auf der Internetseite des Deutschen Tourismusverbands einzusehen: https://www.deutschertourismusverband.de/service/coronavirus/faq.html
Informationen für Direktvermarkter
Allgemeine Hygienemaßnahmen im Verkauf:
Hofläden sind in der Regel eher klein.
Hofläden werden sehr gerne von älteren Kunden aufgesucht.
Direktvermarkter sollten deshalb ganz besonders berücksichtigen:
- Kunden müssen ausreichend Abstand untereinander und zum Verkaufspersonal einhalten können; Schilder im Eingangsbereich und freundliche, aber bestimmte Hinweise des Personals sind sinnvoll.
- Sofern möglich Abstandsmarkierungen im Kassen- und Thekenbereich anbringen.
- Es kann ein „Spuckschutz“ im Kassenbereich angebracht werden.
- Bargeldloses Bezahlen wird empfohlen.
- Die Reglementierung der Kundenanzahl im Laden ist geboten.
- Aus hygienischen Gründen ist das Befüllen von mitgebrachten Behältnissen mit Fleisch, Wurst oder Käse untersagt.
- Kartoffeln, Obst und Gemüse dürfen in vom Kunden mitgebrachte Stoffbeutel/-netze gefüllt werden.
- Kreative Ideen sind gefragt:
- Lieferservice anbieten,
- Warenkorb im Vorfeld „packen“, d.h. Kunden geben per Mail oder per Anruf die Einkaufswünsche bekannt und der Warenkorb wird vorgepackt, der Kunde holt lediglich ab, Pakete könnten „vor“ dem Laden platziert werden oder
- Stammkunden eine Bezahlung auf Rechnung anbieten
- Die Zeitschrift Hof Direkt veröffentlicht Antworten auf aktuelle Fragen von Direktvermarktern: https://www.hofdirekt.com/meldungen/corona-virus-massnahmen-fuer-den-hofladenbetrieb-615.html
- Das Bundesinstitut für Risikobewertung (bfr) stellt in einem Informationsblatt Verbrauchertipps zum „Schutz vor Lebensmittelinfektionen im Privathaushalt“ zusammen. Die dort beschriebene gute Hygiene-Praxis bei z.B. Transport, Lagerung, Zubereitung, Reinigungsarbeiten gilt auch in Corona-Zeiten.
https://www.bfr.bund.de/cm/350/verbrauchertipps_schutz_vor_lebensmittelinfektionen_im_privathaushalt.pdf
- Zur Übertragung des Coronavirus über Lebensmittel und Gegenstände informiert das Bundesinstitut für Risikobewertung unter:
https://www.bfr.bund.de/de/kann_das_neuartige_coronavirus_ueber_lebensmittel_und_gegenstaende_uebertragen_werden_-244062.html
- Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten haben die Berufsgenossenschaften (BG) veröffentlicht:
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe:
https://www.bgn.de/das-coronavirus-fragen-und-antworten/#c10233-4371
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik:
https://www.bghw.de/presse/pressemitteilungen/aktuelle-pressemitteilungen/das-coronavirus-tipps-fuer-handel-und-warenlogistik
Allgemeiner Hinweis
Im Hinblick auf ein evtl. Antragsverfahren oder ggf. Prüfung der Frage, ob der Bedarf an Hilfestellung durch die Corona-Maßnahmen verursacht wurde, ist eine detaillierte Dokumentation (finanzieller Verlust pro stornierter Buchung incl. Buchungsbestätigung und Stornomail) der durch die Corona-Krise verursachten Nachteile sinnvoll. Dies hilft im Bedarfsfall entsprechende Verluste nachweisen bzw. beweisen zu können.