Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Erwerbskombinationen

Erinnerung: Änderung der Lebensmittelhygiene-Verordnung

Verkauf von Hühnereiern bis 28 Tage nach dem Legen erlaubt.

Bisher durfte der Verkauf von Eier an den (End)Kunden längstens bis 21 Tage nach dem Legen erfolgen (Lebensmittelhygiene-VO EU 853/2004).
Dies ändert sich nun zum 08.12.2022. Ab diesem Stichtag dürfen Eier bis zum 28. Tag nach dem Legen an die (End)Verbraucher abgegeben werden.

Als Begründung gilt das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD), welches nach den EU-Vermarktungsnormen für Eier ebenfalls bei 28 Tagen nach dem Legedatum liegt (EU-VO 589/2008, Artikel 13).

Die Verordnung ist über folgenden Link zu erreichen: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_del/2022/2258/oj.

 


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