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Hilfestellung für die Registrierung beim Verpackungsregister

Die Registrierungspflicht bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID) wurde ab dem 1. Juli 2022 erweitert. Sie gilt nun für alle, die Verpackungen mit befüllter Ware auf den Markt bringen. Unabhängig davon, ob es sich um eine Verpackung mit oder ohne Systembeteiligungspflicht handelt, erfolgt die Registrierung bei LUCID unter Angaben der Verpackungsart und dem dazugehörigen Markennamen.

Registrierungspflicht auch für Direktvermarkter

Diese Registrierungspflicht betrifft nun auch einen Großteil der Direktvermarkter. Um den Weg der Registrierung zu erleichtern und um Orientierung zu geben, hat das Beratungsteam Erwerbskombinationen des LLH eine Orientierungshilfe für Sie entwickelt. Der Entscheidungsbaum hilft bei der Unterscheidung von Verpackungen mit und ohne Systembeteiligungspflicht und zeigt ebenso das jeweilige weitere Vorgehen. Die dazugehörige Tabelle stellt ausgewählte Beispiele in der Direktvermarktung und deren Einstufung dar. Hier wird unterschieden zwischen Serviceverpackung, Verkaufs- sowie Versandverpackung und der Mehrwegverpackung. Sollten weitere Fragen zur Registrierung aufkommen, steht Ihnen das Beratungsteam Erwerbskombinationen gerne zur Verfügung.

Weitere praktische Tipps und Hilfestellungen finden Sie auf der Website der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister:
https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/themenpakete/registrierung-und-systembeteiligung-so-gehts

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