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Wiederaufnahme der Eichung von Milchautomaten in Hessen

2017 wurde bundesweit beschlossen, die Eichung von Milchautomaten, die vor 2018 in Betrieb genommen wurden, auszusetzen. Diese Übergangsfrist endet am 31.12.2022. Bereits bestehende Eichanträge werden ab dem 01.01.2023 durch die Eichdirektion bearbeitet.

Für eine erfolgreiche Eichung benötigen alle Milchautomaten in Hessen ab dem 01.01.2023 sowohl einen Belegdrucker als auch eine Metrologiekennzeichnung. Laut der Verordnung dürfen Milchautomaten ohne Belegdrucker ab dem 01.01.2023 nicht mehr verwendet werden.

Welche Pflichten haben Betreiber / Betreiberinnen von Milchautomaten nach der Mess- und Eichverordnung?

Generell besteht die Pflicht, jeden Milchautomaten spätestens 6 Wochen nach Inbetriebnahme bei der hessischen Eichdirektion zu melden (§32 Mess- und Eichgesetz „Verwenderanzeige“). Hierfür kann auf der Seite der hessischen Eichdirektion ein Online-Meldeformular genutzt werden. Die hessische Eichdirektion gewährt allen Milchautomaten-Betreibern, die dies bisher versäumt haben, eine Frist bis zum 31.12.2022, in welcher der Milchautomat bußgeldfrei nachgemeldet werden kann. Die Meldung des Automaten ist kostenfrei.

Der Antrag für die Eichung muss separat gestellt werden und ist ebenfalls verpflichtend. Er kann sowohl online, als auch postalisch bei der jeweils zuständigen Außenstelle der Eichdirektion erfolgen. Nach § 38 des Mess- und Eichgesetz muss der Antrag 10 Wochen vor der Fälligkeit der Eichung gestellt werden. Für die Wiederaufnahme der Eichung ab 2023 bedeutet dies, dass der Antrag für die Eichung spätestens bis zum 21.10.2022 vorliegen muss!

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Wenn Sie noch keinen Belegdrucker an ihrem Milchautomaten verbaut haben, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Automatenhersteller über die Möglichkeiten. Je nach Modell und Hersteller können hier Kosten von 1000 – 4000€ entstehen.

Die Eichung selber wird nach Zeit abgerechnet. Der derzeitige Stundensatz hierfür beträgt 146,60 €/h (Mess- und Eichgebührenverordnung). Aufgrund derzeit fehlender Erfahrungswerte, können von Seiten der hessischen Eichdirektion zu Dauer und tatsächlichen Kosten nur Schätzungen abgegeben werden, wonach eine Prüfung circa eine Stunde dauert.

Für Milchautomaten gilt, dass diese alle zwei Jahre geeicht werden müssen. Eine Eichung im Jahr 2023 gilt dann bis Ende 2024.

Was kann passieren, wenn kein Antrag gestellt wird?

Ungeeichte Abgabestellen dürfen ab dem 01.01.2023 nicht mehr verwendet werden, wenn der Antrag nicht rechtzeitig oder gar nicht gestellt wurde. Wenn sich dies im Rahmen der Verwendungsüberwachung herausstellt, drohen Bußgelder oder gar die Stilllegung des Milchautomaten. Über die Höhe der Bußgelder kann keine pauschale Aussage getroffen werden, da jeweils der Einzelfall betrachtet werden wird.

Wie geht es weiter?

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Umsetzung an Ihren Automatenhersteller, die hessische Eichdirektion oder das Beratungsteam für Erwerbskombinationen des Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH).