Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Konditionalität & Dokumentation

Um Direktzahlungen beziehen zu können, müssen landwirtschaftliche Betriebe Bewirtschaftungsauflagen einhalten. Diese Auflagen werden Konditionalität genannt und sind im EU-Recht verankert.

Darüber hinaus müssen landwirtschaftliche Betriebe Vorgaben aus dem Fachrecht in Anspruch genommener Förderprogramme und aus privatwirtschaftlichen Qualitätssicherungsprogrammen einhalten. Neben der Erfüllung dieser Anforderungen ist vor allem auch deren Dokumentation der Anforderungen zunehmend wichtig.

Wir sind Ihre Ansprechpartner bei Fragen zur gesamtbetrieblichen Qualitätssicherung. Außerdem finden Sie hier aktuelle Informationen zu den einzuhaltenden Vorgaben der Konditionalität und zur hessischen Dokumentationshilfe „Hofcheck GQS“.

Aktuelle Themen

 

Nachlese: Durchsetzung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Rahmen der CC-Kontrollen

Mit der Ausgestaltung der "Grundanforderungen an die Betriebsführung" (kurz: GAB) ab 2023 werden auf die Direktzahlungsempfänger neue, spürbar höhere Mindeststandards zukommen.
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Digitales Dokumentenmanagement – Dokumente finden leicht gemacht

Die Büroarbeit ist für viele Landwirtinnen und Landwirte eine unliebsame Aufgabe. Laut der DLG (Merkblatt 428, 2019) werden 25 % der Büroarbeit allein für das Suchen, Sortieren und Abheften von Dokumenten aufgewendet. Die Digitalisierung bietet Abhilfe. Mittels digitalem Dokumentenmanagement ist das schnelle Auffinden von Dokumenten und eine effizientere Büroarbeit möglich.
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