Konditionalität & Dokumentation
Um Direktzahlungen beziehen zu können, müssen landwirtschaftliche Betriebe Bewirtschaftungsauflagen einhalten. Diese Auflagen werden Konditionalität genannt und sind im EU-Recht verankert.
Darüber hinaus müssen landwirtschaftliche Betriebe Vorgaben aus dem Fachrecht in Anspruch genommener Förderprogramme und aus privatwirtschaftlichen Qualitätssicherungsprogrammen einhalten. Neben der Erfüllung dieser Anforderungen ist vor allem auch deren Dokumentation der Anforderungen zunehmend wichtig.
Wir sind Ihre Ansprechpartner bei Fragen zur gesamtbetrieblichen Qualitätssicherung. Außerdem finden Sie hier aktuelle Informationen zu den einzuhaltenden Vorgaben der Konditionalität und zur hessischen Dokumentationshilfe „Hofcheck GQS“.