Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Konditionalität

Die neue Konditionaltäten-Checkliste 2024 ist fertig

Die Eigenkontroll-Checkliste 2024 gibt die Konditionalitäten-Anforderungen nach Verordnung (EU) Nr. 2021/ 2115 Artikel 12 sowie Anhang III wieder.

Die weiteren Anforderungen des landwirtschaftlichen Fachrechts sind in dieser Checkliste nicht abgebildet.

Diese Checkliste dient der eigenen betrieblichen Überprüfung und Vorbereitung zu möglichen Betriebskontrollen. Sie ersetzt jedoch nicht die amtlichen Kontrollen. Inhaltliche Grundlage für amtliche Kontrollen ist die vom Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) veröffentlichte „Informationsbroschüre 2024 über die einzuhaltenden Verpflichtungen bei der Konditionalität im Jahr 2024“. Die Inhalte dieser Checkliste und die sich darauf beziehenden fachlichen Beratungsempfehlungen sind keine Rechtsauskünfte. Zu diesen ist ausschließlich die Verwaltung z.B. bei den Landkreisen berechtigt.

Eine umfassende Beratung und Arbeitshilfe zur Eigenkontrolle und Dokumentation für den landwirtschaftlichen Betrieb erhalten Sie im GQS HE HOF CHECK „Gesamtbetriebliche Qualitäts-Sicherung für landwirtschaftliche Unternehmen in Hessen“.

Neben den Konditionalitäten finden Sie im GQS HE HOF CHECK auch die geltenden fachrechtlichen Bestimmungen, sowie die Anforderungen der wichtigsten Qualitätssicherungssysteme (z.B. QS, QM-Milch) aufgearbeitet. Dieser ist beim Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen und dem Hessischen Bauernverband erhältlich.

 


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