Unternehmen
Rahmenbedingungen für Saisonbeschäftigte ab dem 01.01.2021
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat für landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe ein Schreiben mit Rahmenbedingungen für die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften zusammengestellt, welche seit dem 01.01.2021 gelten.
Das BMEL informiert darin über die aktuellen Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie über aktuelle Vorgaben zur Eindämmung des Corona-Virus. Neben den Regelungen bezüglich Corona-Tests, -Impfungen und Einreisebestimmungen listet das Schreiben Quarantänebestimmungen für Saisonarbeitskräfte auf.
Die in Hessen geltenden Corona-Auflagen und weitere Informationen finden Sie tagesaktuell auf den Seiten der Landesregierung:
Verordnungen und Allgemeinverfügungen
Rahmenbedingungen_Saisonsarbeitskräfte 17.01.2021