Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Technik, Energie & Bauen

Förderung der Digitalisierung in der Landwirtschaft in Hessen – Online-Antragsstellung noch bis zum 10. Mai

Umstellung des digitalen Antragsverfahrens – Online-Antragsstellung noch bis zum 10. Mai 2023 möglich – Fortsetzung geplant für Herbst

Das Land fördert mit Mitteln der Digitalen Strategie Hessen seit dem Jahr 2021 die Digitalisierung in der Landwirtschaft im Rahmen einer Landesrichtlinie. Hierüber können folgende Maßnahmen gefördert werden: Investitionen in Agrarsoftware und Sensor-Technologie zur organischen und mineralischen Düngung sowie nicht-chemische digitale Verfahren zur Beikraut-Regulierung bieten die Möglichkeit der Steigerung der Produktivität und Effizienz, gepaart mit einem effizienteren Umgang der eingesetzten Ressourcen. Digitale Systeme zur Überwachung des Gesundheitszustandes von Nutztieren können zur Verbesserung des Tierwohls beitragen. Die geförderte Digitalisierungsberatung gibt u.a. Hilfestellung bei der Entwicklung von digitalen Geschäftsmodellen und der Gewährleistung der IT-Sicherheit.

Das Antragsverfahren wurde als eines der ersten Onlineantragsverfahren für investive Fördermaßnahmen in der Agrarförderung in rein digitaler Form angeboten. Im Rahmen der ab der zweiten Jahreshälfte 2023 geplanten Umstellung weiterer investiver Programme in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum auf eine rein digitale Förderbeantragung und -bearbeitung über das Agrarportal bei der WIBank ist die vorübergehende Aussetzung der bisherigen Antragstellung und Überführung in das Portal erforderlich.

Aufgrund der Umstellung wird die Beantragung neuer Vorhaben über das bestehende Verfahren nur noch bis zum 10. Mai 2023 möglich sein.

Wichtig: Nur vollständig eingereichte Anträge können bearbeitet werden. Um Beachtung wird gebeten!

Ab diesem Datum wird es wegen des anstehenden Systemwechsels nicht möglich sein, bis voraussichtlich Mitte September neue Anträge online stellen zu können.

Zur Überbrückung bis zum Start des neuen Systems ist zu einem noch festzulegenden Termin vorgesehen, dass Anträge vorübergehend in Papierform gestellt werden können. Hierzu wird es eine gesonderte Information in der Fachpresse bzw. den Internetauftritten der im Rahmen der Förderumsetzung beteiligten Stellen geben (siehe nachstehende Information zu den Ansprechpartnern).

Grund für die Systemumstellung ist, dass das Jahr 2023 den Beginn der neuen EU-Förderperiode 2023-2027 darstellt und hiermit umfangreiche rechtlich und technisch erforderliche Anpassungen in der Agrarförderung umgesetzt werden müssen. Dies hat auch Auswirkungen auf die bestehende Richtlinie und die darin enthaltende Förderung der Digitalisierung in der Landwirtschaft. Die daraus resultierende erforderliche Richtlinienänderung wurde zum Anlass genommen, die bisherige Förderung weiterzuentwickeln, mit dem Ziel eines verbesserten Angebotes. Die Änderungen befinden sich aktuell noch in einem Abstimmungs- und Genehmigungsprozess.

Soweit sich Betriebe der Landwirtschaft, einschließlich des Garten- und Weinbaus, mit dem Gedanken tragen, eine Investition zum Einsatz digitaler Techniken tätigen zu wollen, werden diese gebeten, sich mit der Beratung des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen bzw. des Regierungspräsidiums Darmstadt V 51.2, Dezernat Weinbau und darüber hinaus der Bewilligungsbehörde RP Gießen wegen des künftigen Verfahrens in Verbindung zu setzen.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner und weiterführende Informationen zur Förderung der Digitalisierung in der Landwirtschaft


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