Technik, Energie & Bauen
KfW-Programm für private Ladestationen
Seit 24. November 2020 fördert der Staat den Kauf und den Einbau privater Ladestationen.
Anträge sind an die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) zu richten. Das entsprechende Programm heisst KfW 440.
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
- Die Ladestationen dürfen ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien (aus der eigenen Photovoltaikanlage oder über den Energieversorger) gespeist werden.
- Die Ladestationen dürfen nur auf privat genutzten Stellplätzen errichtet werden. Antragsteller können Hausbesitzer, Mieter oder Vermieter sein.
- Die Ladeleistung darf maximal 11 kW betragen. Stärkere Ladestationen können gedrosselt werde. Bei der KfW findet sich eine Liste der förderfähigen Anlagen.
- Die Kosten für die Ladestation und die Einbaukosten müssen mindestens 900 € pro Ladepunkt betragen, dann wird mit 900 € gefördert. 2 Ladepunkte an einer Säule ab 1800 € Kosten auch mit 1800 €.