Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Technik, Energie & Bauen

KfW-Programm für private Ladestationen

Seit 24. November 2020 fördert der Staat den Kauf und den Einbau privater Ladestationen.

Ladestation, Bosch-Wallbox

Anträge sind an die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) zu richten. Das entsprechende Programm heisst KfW 440.

Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:

  • Die Ladestationen dürfen ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien (aus der eigenen Photovoltaikanlage oder über den Energieversorger) gespeist werden.
  • Die Ladestationen dürfen nur auf privat genutzten Stellplätzen errichtet werden. Antragsteller können Hausbesitzer, Mieter oder Vermieter sein.
  • Die Ladeleistung darf maximal 11 kW betragen. Stärkere Ladestationen können gedrosselt werde. Bei der KfW findet sich eine Liste der förderfähigen Anlagen.
  • Die Kosten für die Ladestation und die Einbaukosten müssen mindestens 900 € pro Ladepunkt betragen, dann wird mit 900 € gefördert. 2 Ladepunkte an einer Säule ab 1800 € Kosten auch mit 1800 €.

Drucke diesen Beitrag Drucke diesen Beitrag