Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Technik, Energie & Bauen

SVLFG fördert Präventionsprodukte

Präventionsprodukte, wie beispielsweise Fixiereinrichtungen in der Tierhaltung oder Kamera-Monitor-Systeme, verbessern die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz. Antragsberechtigte Mitgliedsunternehmen der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft können solche Anschaffungen fördern lassen. Es stehen Fördermittel in Höhe von 382.000 € zur Verfügung, die seit dem 01.05.2019 bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) beantragt werden können. Die Bewilligungen erfolgen nach der Reihenfolge des Antragseingangs.  Der Kauf darf erst nach Förderzusage der SVLFG erfolgen, die Produkte müssen neu sein und den jeweiligen technischen Anforderungen entsprechen. Die genauen Förderbestimmungen sind nachzulesen auf den Seiten der SVLFG unter Präventionsanreize. Dort sind auch die Antragsformulare abrufbar.
Ein Rechtsanspruch auf die Prämie, die für maximal ein Produkt je Betrieb bis zu einer Höhe von höchstens 400 € gewährt werden kann, besteht nicht.

Das Antragsverfahren endet mit Ausschüttung der maximalen Fördersumme, spätestens am 31.10.2019.


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