Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Technik, Energie & Bauen

Blaues Heft neu aufgelegt

Neuauflage der Verrechnungssätze für überbetriebliche Maschinenarbeit in Hessen – Richtwerte ab 2022

Mitglieder des Landesarbeitskreises Überbetriebliche Maschinenverwertung, die die Richtwerte für die Neuauflage 2022 erarbeitet haben. Das Foto entstand im Februar 2020 und zeigt auch die bereits ausgeschiedenen Mitglieder der Arbeitsgruppe Herr Seufert und Herr Koch.

Die Überprüfung von Kosten im landwirtschaftlichen Betrieb, deren Minimierung oder gar Vermeidung, sowie die Erhaltung der Betriebsliquidität sind wichtige Aufgaben des Betriebsleiters. Vor der Investition in eine neue Landmaschine sollten deshalb die zu erwartenden Kosten durch eine Maschinenkostenkalkulation ermittelt werden. Anschaffungspreis und Auslastung einer Maschine sind dabei wichtige Kennwerte für die Berechnung von Maschinenkosten. Nicht jede Investition ist für den Landwirt letztlich rentabel und er sollte prüfen, ob er selbst in Maschinen investiert oder die in Hessen bewährten Anbieter Maschinenringe, Lohnunternehmer und Wasser- und Bodenverbände durch Maschinen- und Komplettleistungen in Anspruch nimmt.

Als das „blaue Heft“ sind die Verrechnungssätze für überbetriebliche Maschinenarbeit in Hessen in der landwirtschaftlichen Praxis bekannt und etabliert. Es wurde vom Landesarbeitskreis überbetriebliche Maschinenverwendung (LAK) in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) neu formatiert und überarbeitet. In der jetzt vorliegenden Ausgabe sind die Arbeitsverfahren im Querformat aufgeführt. Durch diese Änderung konnten zusätzliche Informationen in das Heft aufgenommen werden. Die Arbeitspreise für die Einzelmaschinen, sowie für die komplette Maschinenarbeit (Schlepper und Fahrer) ohne Treibstoff sind nun auf derselben Seite ersichtlich. Erstmalig konnte durch das geänderte Format auch die zugrunde gelegte Arbeitsleistung in das Heft aufgenommen werden. Aufgrund der unterschiedlichen Flächenzuschnitte, Schlaggrößen, Bodenart- und zustand, Hanglage, Unkrautbesatz oder Ertragshöhe können die Werte nach oben oder unten abweichen. Die Erläuterungen auf der Seite drei sind deshalb zu beachten.

Die Adressen der Organisationen für überbetriebliche Maschinenarbeit sind für Maschinenringe, Lohnunternehmer und Wasser- und Bodenverbände aufgeführt und nach der Postleitzahl sortiert.

Die Verrechnungssätze für überbetriebliche Maschinenarbeit in Hessen werden vom Landesarbeitskreis Überbetriebliche Maschinenverwendung herausgegeben. Zu beziehen ist das Heft über den WBL – MR Hessen in Griesheim zu einem Kostenbeitrag von 8,00 € (Heftpreis 5,00 €, Porto und Bearbeitung 3,00 €).

WBL – MR Hessen
Pfützenstraße 67
64347 Griesheim

Tel.: 06155 – 5988
Fax: 06155 – 5807
E-Mail:

 


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