Verfahrenstechnik & Energie
CO2-Bepreisung wirkt sich auf Hof & Acker aus
In Anlehnung an das Pariser Klimaabkommen verabschiedete im November 2016 die Bundesregierung den Klimaschutzplan 2050 mit dem Ziel, bis zum Jahr 2050 weitgehend treibhausgasneutral zu werden.
Am 18. Dezember 2019 trat das Bundes-Klimaschutzgesetz in Kraft. Laut diesem sollen die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 gesenkt werden. In dem Gesetz werden auch die jährlichen Treibhausgasminderungsziele der einzelnen Sektoren wie z.B. Landwirtschaft, Verkehr usw. bis 2030 festgelegt.
Betrachtet man die Emissionen aus der Landwirtschaft, so handelt es sich weniger um Kohlendioxid-Emissionen, sondern vielmehr um Lachgas- und Methanemissionen. Im Vergleich zu Kohlendioxid sind Methan 25-fach und Lachgas fast 300-fach so klimawirksam. Um eine bessere Vergleichbarkeit zu erreichen, werden die Treibhausgase daher in CO2-Äquivalenten (CO2eq) angegeben.
Lachgas entsteht beispielsweise durch den übermäßigen Einsatz von stickstoffhaltigen Düngemitteln bzw. durch die Ausbringung zu einem Zeitpunkt, an dem die Nährstoffe nicht benötigt werden. Nimmt die Pflanze die Nährstoffe nicht auf, so entweicht der Stickstoff als Lachgas dem Boden.
Die Methanemissionen stammen überwiegend aus der Haltung von Wiederkäuern. Daher sind Emissionsminderungen in der Tierhaltung ökologisch sinnvoll. So kann eine Vergärung der tierischen Exkremente in Biogasanlagen und eine anschließende Umwandlung des Biogases in Strom und Wärme ökologische und ökonomische Ziele vereinen.
Auswirkungen des Klimaschutzgesetzes auf die Landwirtschaft
In der Landwirtschaft soll bis zum Jahr 2030 die Jahresemissionsmenge auf 58 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent gesenkt werden.
Jahresemissionsmenge in Mio. Tonnen CO2-Äquivalent | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | 2030 |
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Quelle: Bundesklimaschutzgesetz | |||||||||||
Energiewirtschaft | 280 | 175 | |||||||||
Industrie | 186 | 182 | 177 | 172 | 168 | 163 | 158 | 154 | 149 | 145 | 140 |
Gebäude | 118 | 113 | 108 | 103 | 99 | 94 | 89 | 84 | 80 | 75 | 70 |
Verkehr | 150 | 145 | 139 | 134 | 128 | 123 | 117 | 112 | 106 | 101 | 95 |
Landwirtschaft | 70 | 68 | 67 | 66 | 65 | 64 | 63 | 61 | 60 | 59 | 58 |
Abfallwirtschaft und Sonsiges | 9 | 9 | 8 | 8 | 7 | 7 | 7 | 6 | 6 | 5 | 5 |
Um dieses Ziel zu erreichen, wurden für den Sektor Landwirtschaft folgende Klimaschutzmaßnahmen festgelegt:
- Senkung der Stickstoffüberschüsse
- Energetische Nutzung von Wirtschaftsdüngern
- Ausbau des Ökolandbaus
- Emissionsminderungen in der Tierhaltung
- Erhöhung der Energieeffizienz
- Humuserhalt und Humusaufbau im Ackerland
- Erhalt von Dauergrünland
- Schutz von Moorböden/Reduktion von Torfeinsatz in Kultursubstraten
- Erhalt und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder und Holzverwendung
- Vermeidung von Lebensmittelabfällen
Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Folgen der CO2-Bepreisung auf die Kraftstoffpreise
Die CO2-Bepreisung ist ein weiteres Instrument. Über Sparanreize soll der THG-Ausstoß reduziert werden.
Die Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen e.V. (ufop) hat die Auswirkungen der CO2-Bepreisung auf den Dieselkraftstoffpreis grafisch dargestellt:
Es zeigt sich, dass die Bepreisung von 25 € pro Tonne CO2 ab dem Jahr 2021 zur Folge hat, dass sich ein Liter Diesel um 6,62 Cent verteuert. Der jährliche Anstieg der CO2-Bepreisung führt bis zum Jahr 2026 zu einer Verteuerung pro Liter Diesel von 17,2 Cent. Ausgehend von einem durchschnittlichen Verbrauch von ca. 130 Litern Dieselkraftstoff pro Hektar bedeutet dies Mehrkosten von ca. 8 €/ha in 2021 bzw. ca. 22 €/ha in 2026.
Aufgrund der Verteuerung des Diesel-Kraftstoffes, hat die ufop eine Gesamtbelastung für die Landwirtschaft von 1,082 Mrd. Euro bis zum Jahr 2026 errechnet, wie in der folgenden Grafik dargestellt:
Quelle: Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V.
Auch Heizkosten steigen an
Durch die CO2-Bepreisung werden sich auch fossile Heiz- und Kraftstoffe verteuern. Das Handelsblatt hat dazu folgende Zahlen ermittelt:
Bei einer Durchschnittswohnung von 71m², die mit Gas beheizt wird, erhöhen sich die jährlichen Kosten im Jahr 2021 um 45,61 €. Im Jahr 2025 sind es bereits 100,34 € mehr.
Wird die gleiche Wohnung mit Öl beheizt, verteuern sich die Heizkosten um 60,71€ im Jahr 2021 und um bis zu 133,57€ im Jahr 2025.
Doch landwirtschaftliche Wohnhäuser haben in der Regel eine deutlich größere Wohnfläche. Zudem sind Altgebäude teilweise nicht energetisch saniert, so dass es hier zu deutlich höheren Mehrkosten kommen wird. (Quelle: www.handelsblatt.com)
Alternativen, wie Wärmepumpen, Holz- und Pelletheizung, sind zwar von der CO2– Steuer befreit, doch ökonomisch nicht immer sinnvoller. So rentieren sich Wärmepumpen in der Regel nur in neueren Gebäuden, die gut gedämmt sind.
Sofern die Heizungsanlage noch funktionsfähig ist, käme das Ersetzen der Ölheizung durch eine Scheitholz- oder Pelletheizung deutlich teurer als die Mehrkosten beim Brennstoff durch die CO2-Steuer. Muss die Ölheizung jedoch ersetzt werden, kann man mit den genannten Alternativen durchaus sparen.
Weitere Informationen zum Heizungstausch, Austausch oder Nachrüstpflicht von Kaminöfen sowie Dämmung von Gebäuden sind auf der Website des LLH auf der Seite Biorohstoffnutzung zu finden.
Die CO2-Steuer wird zudem in weiteren Bereichen zu Kostensteigerungen führen. Die Kosten für notwendige Betriebsmittel (z.B. Mineraldünger) und Investitionsgüter steigen. Dies bringt teilweise erhebliche Kosten-Nachteile im Vergleich zu anderen Erzeugern in der EU mit sich.