Technik, Energie & Bauen
Vorratsschutz: Getreideläger jetzt konsequent reinigen
Düngungs- Pflanzenschutz- und Pflegearbeiten der Getreidebestände schließen in diesen Tagen ab. Zeit, sich spätestens jetzt mit der Einlagerung der neuen Ernte auseinanderzusetzen – denn nach wie vor verursachen Vorratsschädlinge wie Kornkäfer, Motten oder Milben in eingelagertem Getreide erhebliche Schäden und Qualitätsverluste.
Nutzen Sie die wenigen Wochen bis zur Ernte um die Getreideläger gründlich und intensiv zu reinigen. Ein besonderes Augenmerk dabei auf Ritzen, Ecken und Fugen der Läger richten; diese zunächst mit dem Besen und anschließend mit einem Industriestaubsauger gründlich reinigen. Bereits ein geringer Ausgangsbefall kann die neu eingelagerte Ernte komplett befallen.
In der Praxis geht Ausgangsbefall oft von alt-erntigem Getreide aus. Diese Restmengen auf Schädlingsbefall kontrollieren: Vorratsschädlinge sind lichtscheu, daher mit der Hand auch mal in tiefere Schichten des Getreides reinfassen. Befallenes Getreide, das nicht zeitnah verfüttert werden kann, unbedingt aus- bzw. umlagern! Dabei z.B. K-Obiol EC 25 oder SILICO-SEC auf den Förderstrom dosieren. Auch wenn´s in der ein oder anderen Konstellation auf dem Betrieb sehr aufwändig und mühsam ist: auch dort noch lagerndes Altgetreide niemals mit der neuen Ernte vermischen, sondern komplett auslagern bzw. so umlagern, dass es zeitnah als erstes verfüttert wird!
Eine chemische Behandlung der leeren Speicherräume nach dem Einsatz von Besen und Staubsauger, bringt zusätzliche Sicherheit vor Schädlingen: Bei dieser Behandlung der Lagerräume alle Flächen, Ritzen und Winkel sowie benutzte Maschinen, Geräte und Fördertechnik gründlich benetzen.
In dichten oder abdichtbaren Räumen und Silos besteht die Möglichkeit, durch Vernebeln von entsprechenden Präparaten eine direkte Bekämpfung von versteckt sitzenden Schädlingen zu erreichen. Für diesen speziellen Zweck stehen Verneblungsdosen/ -automaten zur Verfügung.
Für Begasungen ist eine behördliche Genehmigung erforderlich; die Durchführung der Maßnahme darf nur über konzessionierte Firmen mit Fachpersonal erfolgen.
Präparat (Wirkstoff) | Anwendung | Bemerkung |
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Leerraumbehandlung Spritzmittel K-Obiol EC 25 (Deltamethrin) | Poröser Untergrund: 20 -30 ml / 5 Liter Wasser / 50 m²;glatte Oberfläche: 40 -60 ml / 5 Liter Wasser / 100 m² | max. 1ne Behandlung |
Stäubemittel SILICO Sec | 10g/m² mit Stäubepistole ausbringen | max. 1neBehandlung |
Vernebelungsmittel in leeren oder belegten Lagerräumen Insektenil Raumnebel fuerte (Pyrethrine),Dedevap Plus | 100 ml/100 m³ bei Motten 4 Dosen/1000m³ | Einwirkzeit 6 Std. Einwirkzeit 6 Std. |
Hinweise der Gebrauchsanleitung beachten; Anwender müssen sachkundig sein!
Für die Einlagerung der neuen Ernte eine Feuchtigkeit < 14% anstreben; die Temperaturen im Lager müssen < 10 °C liegen.
Neues, mit hohen Temperaturen eingelagertes Getreide, deshalb zeitnah und mehrmals mit trockener, kalter Luft herunterkühlen. Bei hohen Tagestemperaturen im Sommer enthält die Luft deutlich mehr Wasser als bei niedrigen Nachttemperaturen; diese warme, wasserreiche Luft nicht ins Getreidelager blasen.
Ernteprodukte mit qualitativen Mängeln dürfen nicht vermarktet oder verfüttert werden. Der Landwirt ist verantwortlich für die Qualität der eingelagerten Lebens- bzw. Futtermittel
Seit fast 20 Jahren gelten EU-weit Cross Compliance-Anforderungen, d.h. Landwirte sind sowohl an die rechtlichen Regelungen des geltenden landwirtschaftlichen Fachrechtes als auch an die rechtlichen Regelungen zu Cross Compliance gebunden. Die Auszahlung der Agrarförderung ist u.a. an die Einhaltung all dieser Vorschriften gekoppelt. Verstößt der Landwirt gegen Vorgaben, drohen ihm Kürzungen und damit finanzielle Verluste. Dies gilt auch für den Bereich der Futter- und Lebensmittel. Verschiedene Verordnungen weisen dem Landwirt als Lebensmittel- bzw. Futtermittelerzeuger die Verantwortung für das Inverkehrbringen sicherer Lebens- und Futtermittel zu.
Lagerschutz mit Säuren bzw. Säuregemischen
Eine zeitnah noch machbare Möglichkeit Getreide, das ausschließlich zum Verfüttern vorgesehen ist, vor Schaderregern zu schützen, ist die Zugabe von Säuren bzw. Säuregemischen. Landwirte, die Getreide oder auch Leguminosen zur Fütterung lagern, konservieren mit diesem Verfahren nicht nur längerfristig, sondern schalten gleichzeitig Schaderreger und Schädlinge weitestgehend aus; das Verfahren findet vorrangig in tierhaltenden Betrieben Anwendung. Technische Voraussetzungen sind ein Dosiergerät, eine säurefeste Schnecke sowie ein Vorratsbehälter mit Säure. Das Verfahren ist vor allem für die Betriebe interessant, die keine Trocknung besitzen, die eine größere Investition vermeiden wollen oder die mehrere Läger nutzen.
Worauf bei der Lagerung zu achten ist
Viele Prüfkriterien sind seit langem etabliert und eigentlich eine Selbstverständlichkeit, werden jedoch im Alltagsgeschäft übersehen und vernachlässigt – mit z.T. gravierenden Konsequenzen.
Die Prüfkriterien lassen sich im Wesentlichen in Bereiche einteilen:
- Prüfung Lagerstätten
- Schadnager – und Vorratsschädlingsbekämpfung
- Lebens- und Futtermittelsicherheit
- Rückverfolgbarkeit/ Dokumentation
Punkte, die beim Lagerschutz zu beachten sind:
Sofern chemische Präparate im Leerraum eingesetzt werden sollen, ist auf die entsprechende Indikation der Mittel zu achten.
In unmittelbarer Nähe von Lebens- und Futtermitteln haben andere Stoffe (z.B. Diesel, Pflanzenschutzmittel, Mineraldünger, Stalldesinfektionsmittel, Motorenöl oder Reinigungsmittel) nichts zu suchen; sie müssen räumlich getrennt gelagert werden. Zu diesen Substanzen zählen auch Wirtschaftsdünger, gebeiztes Saatgut oder Arzneimittel!
Räume und Gebäude, die für die Lagerung von Getreide, Raps oder Leguminosen genutzt werden, müssen baulich so ausgelegt sein, dass Hunde, Katzen, Vögel und Nagetiere nicht eindringen können
Beim Einsatz von Ködern gegen Schadnager ist darauf zu achten, dass die Köder getrennt vom Erntegut und nicht zugänglich für unbefugte Personen und Haustiere, ausgelegt werden.
Die Köderstationen sind in eine Skizze eines Gebäudelageplans einzuzeichnen.
Zu Lagerräumen zählen im weitesten Sinne auch die Transportgeräte wie Kipper und Anhänger. Der Betriebsleiter muss gewährleisten, dass der Laderaum vor dem Befüllen mit Getreide, Raps etc. entweder gründlich gereinigt worden ist oder dass zuvor keine der erwähnten Stoffe transportiert worden sind.
Eine sorgfältige Dokumentation ist unerlässlich. Einfache und praxistaugliche Möglichkeiten unterstützen die Aufzeichnungspflicht. Diese beginnt damit, dass ein Nachweis über die Herkunft des selbst erzeugten und anschließend eingelagerten Getreides geführt wird.
Gleiches gilt für die nach der Einlagerung durchzuführenden Kontrollen, etwa der Temperatur und der Feuchte im Getreidestapel. Nachzuweisen sind auch Zeitpunkt und Dauer der Belüftung des Lagergutes oder, ob das Getreide beim Einlagern mit Säure konserviert worden ist. Zu dokumentieren sind zudem sämtliche Arbeitsabläufe zu Düngungs- und Pflanzenschutzmaßnahmen. Auch diese Punkte sind Bestandteil der gesetzlich geforderten lückenlosen Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermitteln.