Technik, Energie & Bauen
Rückforderung von EEG-Erlösen rechtens – PV-Anlagen müssen angemeldet sein
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Anfang Juli entschieden, dass ein Landwirt wegen seiner unter-bliebenen Anmeldung der Photovoltaik- (PV) Anlage bei der Bundesnetzagentur (BNA) seine erzielten Einspeiseerlöse für den EEG-Strom an den klagenden Netzbetreiber zurückzahlen muss.
Die Anmeldung von PV-Anlagen zur Strom-Einspeisung nach den EEG bei der BNA ist bereits seit dem Jahr 2009 Pflicht. Der beklagte Landwirt hatte nach der Installation einer PV-Dachanlage auf seinem Grundstück im Mai 2012 zunächst nur auf dem Formular des Netzbetreibers angegeben, dass die neue PV-Anlage bei der BNA angemeldet sei. Der Netzbetreiber (Kläger) stellte jedoch im Herbst 2014 fest, dass die zwingend notwendige (An-)Meldung des Landwirts bei der Bundes-netzagentur unterblieben war. Dieser meldete die PV-Anlage erst im November 2014 bei der BNA an. Folglich reichte der Netzbetreiber erst eine Rückforderung der von Mai 2012 bis November 2014 ausgezahlten Einspeisevergütungen über 45.540 Euro zzgl. Zinsen an; dann betrat der Netzbetreiber den Klageweg bis zum BGH, nachdem der Landwirt sich im Recht sah und der Rückforderung nicht nachkam. Nun hat der BGH grundsätzlich entschieden.
Quelle: Agra-Europe 28/17