Unternehmensführung
Friedhofsgärtner 4.0
Der Betriebsvergleich des Zentrums für Betriebswirtschaft im Gartenbau (ZBG) kommt zu den Friedhofsgärtnern!
Seit 1996 führen die Friedhofsgärtner gemeinsam mit dem Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) und der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen einen Betriebsvergleich durch. Dieser ist nun auch über das Online-Tool „Betriebsvergleich 4.0“ möglich. „Der Betriebsvergleich 4.0 unterstützt die Unternehmen bei der Auswertung ihrer Jahresabschlüsse und hilft dank der großen Datenbasis bei der Interpretation der Ergebnisse“, so Robert Luer vom ZBG. Er ermöglicht dem teilnehmenden Betrieb eine sofortige Auswertung der eigenen Daten und stellt einen Vergleich zu strukturgleichen Betrieben her.Die Treuhandstelle lud am 25. Juni 2019 seine Mitglieder zum Workshop „Betriebsvergleich 4.0 und Kalkulation Grabpflegepreise“ ein.
Stefan Friedel, Geschäftsführung der Treuhandstelle Hessen, begrüßte die Teilnehmer: “… Der Betriebsvergleich der hessischen Friedhofsgärtner und die betriebswirtschaftliche Beratung durch das LLH sind wesentliche Bausteine zur Existenzsicherung der friedhofsgärtnerischen Fachbetriebe.“
Im Anschluss referierte Lucie Witzel (LLH) zum Nutzen des Betriebsvergleichs und dem Angebot des LLH, kostenfrei die Teilnahme am Betriebsvergleich 4.0 zu unterstützen. Nachdem Luer die Handhabung des neuen Online-Tools vorgestellt hatte, durften sich die rund 25 Teilnehmer mit Gastzugängen selber ausprobieren. Zum Abschluss stellte Thomas Euler (LLH) Kalkulationsvorlagen zur individuellen Preisberechnung vor, die mit den aus dem Betriebsvergleich gewonnenen Daten „gefüttert“ werden können.
Friedel betonte: „Bei der Preiskalkulation tun sich viele Vertragsbetriebe der Treuhandstelle oft schwer. Sie machen Fehler, die sie dann auf viele Jahre viel Geld kosten.“ Den Preis müsse zwar jeder Unternehmer für sich selbst ermitteln, um aber für die Kunden sicherzustellen, dass z.B. bei einer Übertragung der Dauergrabpflege auf einen anderen Vertragsbetrieb, auch dieser die vereinbarten Leistungen zu auskömmlichen Konditionen erfüllen kann, hat die Treuhandstelle „Preisuntergrenzen“ hinterlegt.
Diese wurden im Rahmen des Kalkulationsseminars mit dem LLH neu festgelegt. Im Info-System-Friedhof der Treuhandstelle ist das Kalkulationsmodul des LLH für alle Vertragsbetriebe online hinterlegt.
Das Angebot, die interessierten Betriebe bei der Teilnahme zu unterstützen, gilt für den gesamten Gartenbau. Weitere Informationen finden Sie im Beitrag „Betriebsvergleich 4.0“ oder Sie melden sich bei Lucie Witzel.