Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Unternehmensführung

Änderungen im Testbetriebsabschluss und der Buchführungsauswertung ab dem Wirtschaftsjahr 2016/17

Mit Wirksamwerden des Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetzes (BilRUG) zum 01.01.2016 ergeben sich für den Testbetriebsabschluss des Kalenderjahres 2016 bzw. des WJ 2016/17 einige wesentliche Änderungen. Auch die Buchführungsauswertung ab dem WJ 2016/17 ist hiervon betroffen.

Umsatzerlöse

Bisher wurden die Pachterträge für land- und forstwirtschaftliche Flächen, sonstige Pacht- und Mieterträge (incl. Mietwert) sowie die zeitraumzugehörige Umsatzsteuer als sonstiger Betriebsertrag ausgewiesen. Ab dem WJ 2016/17 sind diese Positionen den Umsatzerlösen (Handel, Dienstleistungen und Nebenbetriebe) zugeordnet.

Werte aus den letzten drei Wirtschaftsjahren für die Haupterwerbsbetriebe der hessischen Regionalstatistik, Angaben in €/ha LF

2015/162014/152013/14
Pachtertrag land- und forstw. Flächen545
Pacht- und Mietertrag161817
zeitraumzugehörige Umsatzsteuer108124149
Summe129146171
Umsatzerlös (alt)2.3102.5062.863

Die zukünftige Einbeziehung dieser Positionen in den Umsatzerlös bewirkt eine Erhöhung von rund 6%. Gleichzeitig wird natürlich auch der Bereich Handel, Dienstleistungen und Nebenbetriebe um diese Werte erhöht und die Position sonstiger Betriebsertrag entsprechend reduziert.

Außerordentliche Erträge und Aufwendungen

Die Positionen außerordentliche Erträge und Aufwendungen wurden gestrichen. Die bisher hier gebuchten Beträge sind den sachlich zutreffenden Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung zuzuordnen.

Werte aus den letzten drei Wirtschaftsjahren für die Haupterwerbsbetriebe der hessischen Regionalstatistik, Angaben in €/ha LF:

2015/162014/152013/14
Außerordentliche Erträge101
Außerordentliche Aufwendungen-11-18-12
Außerordentliches Ergebnis-10-17-11

Durch den Wegfall der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen entfällt auch die bisherige GuV-Position Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. An diese Stelle tritt die Bezeichnung Ergebnis vor Steuern EE (Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und Ertrag).

Ordentliches Ergebnis

Bis einschließlich dem WJ 2015/16 sind bei der Berechnung des ordentlichen Ergebnisses die außerordentlichen Erträge/Aufwendungen heraus gerechnet. Zukünftig ist das nur dann noch der Fall, wenn diese Werte im zeitraumfremden Ertrag/Aufwand gebucht sind. Das Ordentlich Ergebnis wird sich tendenziell durch die Änderung erhöhen. Wie die Durchschnittsergebnisse aus den drei letzten Wirtschaftsjahren zeigen, aber nur in ganz geringem Maße.

Zinsansatz

Der Arbeitskreis Stuttgarter Programm hat den Zinsansatz zur Berechnung des Kapitals ab dem WJ 2016/17 von 3,5 auf 3,0% gesenkt.


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