Unternehmensführung
Hilfspaket Milch steht – Antragsfristen
Die Inhalte für das EU-Hilfspaket für Milchviehhalter stehen fest. Berechtigt für die Teilnahme sind Milcherzeuger, die bis zum Juli 2016 aktiv Kuhmilch erzeugt und diese an Erstaufkäufer (z.B. Molkereien oder Erzeugerzusammenschlüsse) abgeliefert haben. Milcherzeuger, die ausschließlich Direktvermarktung betreiben oder bis einschließlich Juli 2016 betrieben haben, sind somit nicht antragsberechtigt.
Die Milcherzeuger erhalten auf Antrag Beihilfe für die Milchmenge, die sie in einem vorgegebenen Dreimonatszeitraum weniger anliefern als im gleichen Vorjahreszeitraum. Für die Mengenreduzierung sind vier Zeiträume vorgesehen, für die es jeweils einen Stichtag für die Antragstellung gibt:
- Stichtag 21.09.2016 für die Mengenreduzierung im Zeitraum Oktober bis Dezember 2016
- Stichtag 14.10.2016 für die Mengenreduzierung im Zeitraum November 2016 bis Januar 2017
- Stichtag 11.11.2016 für die Mengenreduzierung im Zeitraum Dezember 2016 bis Februar 2017
- Stichtag 09.12.2016 für die Mengenreduzierung im Zeitraum Januar bis März 2017
Diejenigen, die für den ersten Zeitraum einen Antrag stellen, können auch ein zweites Mal einen Antrag stellen. Allerdings nur zum vierten Termin, da sich diese beiden Zeiträume nicht überschneiden.
Die förderfähige Reduktionsmilchmenge muss mind. 3.000 kg betragen und darf höchstens 50 % der verkauften Milchmenge des Referenzzeitraumes (jeweiliger Vorjahreszeitraum) betragen. Die Beihilfehöhe beträgt 14 Ct/kg reduzierter Rohmilch.
Sollte es sich abzeichnen, dass das Budget in Höhe von 150 Mio. Euro nicht ausreicht, werden die beantragten und bewilligten Reduktionsmengen gekürzt.
Gleiches gilt bei einer Differenz zwischen im Antrag angegebener und tatsächlich vorgenommener Mengenreduzierung, auch hier wird die Beihilfe pro kg Milch gekürzt:
- 80 – 100 % der angemeldeten Mengenreduzierung erfüllt à volle Beihilfehöhe (14 Cent/kg)
- 50 – 80 % der angemeldeten Mengenreduzierung erfüllt à 80 % Beihilfehöhe (11,2 Cent/kg)
- 20 – 50% der angemeldeten Mengenreduzierung erfüllt à 50 % Beihilfehöhe (7 Cent/kg)
- Weniger als 20 % der angemeldeten Mengenreduzierung erfüllt à keine Beihilfezahlung
Nach dem Dreimonatszeitraum der Mengenreduzierung müssen die teilnehmenden Milcherzeuger einen Zahlungsantrag stellen, bei dem sie die reduzierte Milchmenge nachweisen müssen. Die Beihilfehöhe wird für den ersten Antragszeitraum voraussichtlich im März 2017 ausgezahlt.
Sobald es nähere Infos zur Antragstellung gibt, finden Sie diese auf der Seite „Unternehmensführung“ des LLH.