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Verringerter Mehrwertsteuersatz in Gastronomie bleibt bis Ende 2023 bestehen
Der durch die Corona-Pandemie reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7% bleibt bis Ende 2023.
Nach dem Abklingen der Pandemie drückten die steigenden Energiekosten und die Inflation vielen Gaststätten aber auch landwirtschaftlichen Eis- & Hofcafés auf den wirtschaftlichen Erfolg.
Der Bundesrat hat deswegen im Oktober 2022 dem Beschluss des Bundestags zugestimmt, den gesenkten Mehrwertsteuersatz bei Restaurant – und Verpflegungsdienstleistungen bis Ende 2023 beizubehalten.
Nähere Informationen sind auf der Seite des Bundesrates unter „TOP 1“ zu finden.