Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Unternehmen

Verringerter Mehrwertsteuersatz in Gastronomie bleibt bis Ende 2023 bestehen

Der durch die Corona-Pandemie reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7% bleibt bis Ende 2023.

Nach dem Abklingen der Pandemie drückten die steigenden Energiekosten und die Inflation vielen Gaststätten aber auch landwirtschaftlichen Eis- & Hofcafés auf den wirtschaftlichen Erfolg.

Der Bundesrat hat deswegen im Oktober 2022 dem Beschluss des Bundestags zugestimmt, den gesenkten Mehrwertsteuersatz bei Restaurant – und Verpflegungsdienstleistungen bis Ende 2023 beizubehalten.

Nähere Informationen sind auf der Seite des Bundesrates unter „TOP 1“ zu finden.


Drucke diesen Beitrag Drucke diesen Beitrag