Unternehmen
Verringerter Mehrwertsteuersatz von 7% bleibt bis Ende 2022 bestehen
Der aktuell bis Juni 2021 verringerte Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants von 7% gilt nun bis Ende Dezember 2022.
Darauf haben sich Union und SPD am 03.02.2021 geeinigt. Gastronomiebetriebe seien von der COVID19-Krise besonders betroffen und könnten durch die bestehenden Schließungen von der derzeitigen Mehrwertsteuersenkung nicht profitieren.
Weitere Informationen finden Sie bei den Ergebnissen des Koalitionsausschusses am 3. Februar 2021.