Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

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Der gründliche Frühjahrsputz im Garten hat noch Zeit!

Auch wenn die Tage jetzt länger und wärmer werden und es vielen Gartenfreuden in den Fingern juckt, rät die Hessische Gartenakademie (HGA), die beim Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen angesiedelt ist, aus ökologischen Gründen mit dem gründlichen Frühjahrsputz im Garten noch zu warten. Sie informiert über Arbeiten, die stattdessen anstehen.

„Für Insekten, Vögel und andere Gartentiere wäre es ideal, die Aufräumpläne bis Mitte / Ende April zu vertagen. Die vermeintlich toten Pflanzen sind einerseits noch Winterquartier, falls, wie es momentan der Fall ist, Nacht- und Spätfröste drohen, andererseits sind sie Kinderstube für künftige Insektengenerationen und sind gleichzeitig Vorratsschrank für Vögel, die hier ihre – für die anstehende Brutzeit – so wichtige proteinreiche, Insektennahrung finden“, erläutert Klaus Diehl von der HGA.

Es gibt genug zu tun – diese Arbeiten stehen jetzt an

Aber auch arbeitstechnisch macht es Sinn, das Schneiden der Mehrjährigen und das Entfernen der Einjährigen noch zu vertagen, weil aktuell wichtigere Aufgaben anstehen, die prioritär zu erledigen sind:
„Falls noch nicht geschehen, sollte schnellstmöglich Weißanstrich auf Jungbäume und Obstbäume aufgetragen werden. Dieser beugt Spannungsrissen im Stamm vor, wenn die Tag-Nacht-Temperaturunterschiede sehr groß sind. Ebenfalls sollten Obstbäume vor dem Austrieb noch geschnitten werden, ebenso das Beerenobst. Vorhandene Stauden (wie z.B. Phlox, Sonnenbraut, Astern, Taglilien, Rittersporn) können geteilt, und Gehölz- sowie Staudenneupflanzungen sollten mit Blick auf die Klimaveränderungen so früh wie möglich erledigt werden (wobei der ideale Zeitpunkt für die meisten Pflanzungen eigentlich der Herbst ist). Alternativ können Sie sich jetzt auch intensiv stark wuchernden Unkräuter (z.B. Quecke oder kriechender Hahnenfuß) widmen“, zählt Diehl beispielhaft auf.

Außerdem sollten spätestens jetzt Nistkästen aufgehängt und vorhandene Nistkästen, falls noch nicht im Herbst geschehen, geleert werden. „Prall gefüllte Nistkästen nicht anrühren – hier schläft vielleicht noch ein Gartenschläfer (Bilch)“, so der Experte.

Leimringe jetzt entfernen

Die Wanderung der flugunfähigen Frostspanner-Weibchen – ein Obstbaumschädling – zur Eiablage in die Krone ist spätestens Anfang Januar abgeschlossen. Daher sollten nun vorhandene Leimringe beseitigt und eventuell abgelegte Eier unterhalb der Ringe abgebürstet werden. Die Beseitigung der Leimringe ist auch aus Gründen des Vogelschutzes notwendig, da diese mitunter versuchen, die Falter von den Ringen herunter zu picken und sich dabei ihre Schnäbel verkleben oder selbst daran kleben bleiben.

Hecken- und Gehölzschnitt – Ist das nach dem 1. März erlaubt?

Der schonende (!) Hecken- und Gehölzschnitt (Pflegeschnitt) ist im Hausgarten zwar jederzeit möglich, sollte aber idealerweise vor Beginn der Vogelbrutzeit abgeschlossen sein. Spätestens wenn in der Hecke Vögel nisten, ist ein Heckenschnitt aus Artenschutzgründen nämlich nicht mehr gestattet.

Nach dem Schnitt: Stauden- und Gräserreste nicht sofort schreddern

Sollte dann wider Erwarten noch Zeit für intensivere Aufräumarbeiten im Staudenbeet sein, könnte man den Kompromiss eingehen, nur einzelne Bereiche zu bearbeiten, während angrenzende noch stehenbleiben. Hohle und markhaltige Stängel von Stauden sollten grundsätzlich zum Schluss beseitigt werden. Das Stauden- und Gräserschnittgut sollte bis Ende April auf einem separaten Haufen oder einem offenen Kompost gelagert werden, bevor es in einem Thermokomposter, der Biotonne oder der Grüngut-Annahmestelle entsorgt wird. Denn: „Da ist noch Leben drin!“, gibt Diehl abschließend zu bedenken.


Zu vielen der genannten Themen bietet die HGA weiterführende Webinhalte oder sogar Kurse an: ( https://llh.hessen.de/pflanze/freizeitgartenbau/).


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