Düngung auf gefrorenem Boden nicht erlaubt
Daniel Krenzer, Fachinformation Pflanzenbau
Hinweise zur Düngung in Abhängigkeit der Witterung, des Bodenzustands und ausgewählter Sperrzeiten
Generell ist bei der Aufbringung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln dafür Sorge zu tragen, dass kein Abschwemmen von Nährstoffen auf benachbarte Flächen, insbesondere in Biotope und Gewässer erfolgt. An oberirdischen Gewässern müssen, insbesondere bei angrenzenden Hanglagen Abstände beim Düngen eingehalten werden.
Laut aktueller Düngeverordnung vom 01.05.2020 besteht ein absolutes Aufbringungsverbot von N- und P-haltigen Düngen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden (Ausnahme: Kalk mit weniger als 2 % P, wenn keine Abschwemmungsgefahr besteht).
Wassergesättigte Flächen
Wassergesättigt ist ein Boden, wenn der gesamte Porenraum wassergefüllt ist. Dies ist daran erkennbar, dass auf freier, ebener Fläche (nicht Fahrspuren) Wasserlachen sichtbar sind oder beim Formen des Bodens (außer Sand) Wasser austritt.


Gefrorene Flächen
Ein Boden gilt als gefroren, wenn er durchgängig gefroren ist und im Verlauf des Tages nicht bis in 20 cm Tiefe auftaut und somit keine Aufnahmefähigkeit besteht. Als angefroren ist ein Boden anzusprechen, der durch Nachtfrost lediglich von der Oberfläche her anfriert (leicht überfriert) und durch ansteigende Temperaturen im Laufe des Tages aufnahmefähig wird.


Schneebedeckte Flächen
Bei schneebedecktem Boden ist, unabhängig von der Schneehöhe, eine Düngung generell verboten.
Bei teilweise schneebedeckten Feldstücken darf nur der eindeutig nicht schneebedeckte Teil gedüngt werden.



Kontakt
- Dr. Thorsten Kranz
FG 13 Beratung Pflanzenbau
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FG 33 Fachinformation
Tel: 0561 / 9888-440
Mobil: 0171 / 6536918
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FG 15 Beratung Ökolandbau
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FG 12 Beratung Gartenbau
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Mobil: 0160 / 90727752
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