Über uns

Der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) ist eine staatliche Bildungs- und Beratungseinrichtung des Landes Hessen. Der LLH ist dem Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) nachgeordnet.

Aufgaben

Unsere Aufgabe ist es, landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe in Hessen zu beraten sowie Bildungsangebote und Fachinformationen bereitzustellen, damit die Betriebe ihre Wirtschaftlichkeit verbessern und gleichzeitig Ressourcen schützen können.
Aber auch Behörden und Dienstleister des ländlichen Raums, die Baufachbranche, Pferdesportbegeisterte, Freizeitgärtner, Imker, Schulen und viele andere nutzen unsere vielfältigen Angebote.

Als staatliche Institution und Träger der hessischen Offizialberatung arbeitet der LLH neutral und unabhängig und ist dem Wohl seiner Partner und Kunden verpflichtet. Der LLH betreibt ein eigenes Versuchswesen und kann so neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung in praxisrelevante Handlungsempfehlungen umsetzen. Die Themen

  • tiergerechte Haltungs- und Nutzungsformen,
  • Schonung natürlicher Ressourcen,
  • Förderung der Bodenfruchtbarkeit und
  • Erhalt schützenswerter Landschaftsbestandteile

sind integrale Bestandteile unserer Forschung und Beratung.

Gleichzeitig unterstützen wir die Betriebe, die heutzutage kaum überschaubare Informationsflut entsprechend ihrer Bedürfnisse zu selektieren und zu ordnen.

Unsere Jahresberichte geben Einblicke in unsere vielfältigen Aktivitäten.
Sie können die Broschüren hier herunterladen oder über die Bibliothek beziehen.

Arbeitsweise & Organisation

Der LLH ist ein Landesbetrieb nach § 26 der Landeshaushaltsordnung (LHO). Der LLH ist eine landesweit arbeitende Dienststelle und handelt nach dem Prinzip „landesweit organisieren und kundennah umsetzen“. Der LLH ist an 17 Standorten tätig.

Die kommissarische Leitung haben Frau Anna Kaiser und Frau Katrin Walmanns inne. Unterhalb der Leitungsebene strukturiert sich der LLH in vier Abteilungen. Neben den drei Fachabteilungen Beratung, Bildung und Fachinformation gibt es die Serviceabteilung „Zentrale Dienstleistungen“. Die Leitung wird von den Stabsstellen „Presse und Öffentlichkeitsarbeit“, „Koordinierungs- und Vernetzungsstelle AKIS“ und „Interne Revision“ unterstützt.

Organigramm des LLH

Unsere Fachbereiche Beratung, Bildung und Fachinformation arbeiten Hand in Hand, so dass ein guter Transfer zwischen Praxis, Forschung und Bildung gewährleistet wird. Regelmäßige Schulungen tragen dazu bei, dass Fach- und Methodenkompetenz der Beschäftigten den Ansprüchen und Erfordernissen der Kunden gerecht werden.

Arbeiten im LLH

Sie haben Interesse an einer Karriere im Öffentlichen Dienst? Der LLH bietet in den Bereichen Informationstechnik, Verwaltung und Landwirtschaft Ausbildungsplätze an. Außerdem finden Sie unter „Arbeiten im LLH“ unsere Stellenangebote.

Hinweismeldung gemäß Hinweisgeberschutzgesetz

An dieser Stelle haben Sie die Möglichkeit, Rechtsverstöße im Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit bekannt geworden sind, zu melden.

Ihre personenbezogenen Daten werden absolut vertraulich behandelt. Nur der/die Beauftragte für das Hinweisgebersystem hat Zugriff auf Ihre Daten. Das Gesetz sieht zudem ein ausdrückliches Verbot von Repressalien für Hinweisgeber und Hinweisgeberinnen vor.
Um Ihren Hinweis ordnungsgemäß verfolgen zu können, sind unter Umständen Nachfragen und weitere Informationen nötig, daher wird die Angabe einer realen Kontaktmöglichkeit dringend empfohlen.

Für eine Meldung per Mail nutzen Sie zur Wahrung der Vertraulichkeit unbedingt die angegebene Adresse: whistleblower@llh.hessen.de

Für eine Meldung per Post nutzen Sie zur Wahrung der Vertraulichkeit unbedingt die angegebene Adresse:

Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
Stelle 9
Kölnische Straße 48-50
34117 Kassel

Für eine telefonische Meldung nutzen Sie bitte die Nummer 0561 72 99 373

Sie haben weiterhin die Möglichkeit, sich an das Bundesamt der Justiz als externe Stelle zu wenden.
Der Missbrauch des Hinweisgebersystems bspw. durch wissentliche Falschmeldung ist strafbar.

Datenschutz-Übersicht

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