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Eine gründliche Innen- und Außenreinigung der Pflanzenschutzspritze ist unerlässlich und schont die Gewässer. Eine Reinigung darf keinesfalls auf befestigten Flächen erfolgen, da sonst PSM über das Kanalsystem oder andere Abflüsse in Oberflächengewässer gelangen können.
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Seit Inkrafttreten der neuen Pflanzenschutzgeräteverordnung vom 06. Juli 2013 hat es im Bereich der Pflanzenschutzgerätekontrolle einige Änderungen gegeben.
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In der vergangenen Saison wurde immer wieder über Ausflockungen, Schlierenbildung, Schleimbildung oder Ablagerungen in der Spritze berichtet. Diese Probleme können viele Ursachen haben.
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Mit Blick auf die bevorstehende kalte Jahreszeit sollte man das Pflanzenschutzmittellager gründlich prüfen.
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Zum Schutz der Umwelt und der Gewässer schreibt der Gesetzgeber vor, dass Pflanzenschutzmittelreste, Spülflüssigkeiten und Verpackungen von Pflanzenschutzmitteln sachgerecht entsorgt werden müssen.
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Um gesunde Lebensmittel in ausreichender Menge zu produzieren, müssen Krankheiten, Schädlinge und Konkurrenzbewuchs kontrolliert werden. Nur so können sich die Kulturpflanzen bestmöglich entwickeln.
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Schäden an Nachbarkulturen und weitreichende Einträge von Wirkstoffen in die Umwelt können Folgen von Abdrift sein. Wie lässt sich das Risiko minimieren?
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Der April macht was er will. Eine Bauernregel, die jeder kennt. Gemeint sind die schnellen Wetterumschwünge im Frühjahr, welche notwendige Pflanzenschutzmaßnahmen erschweren. Doch gibt es neben dem Wetter noch weitere Faktoren, die die Abdrift von Pflanzenschutzmitteln auf benachbarte Kulturpflanzen und mögliche Einträge in die Natur beeinflussen.
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Allen Anwendern von Pflanzenschutzmitteln (PSM) sollte bei der Reinigung der Geräte das Problem des belasteten Reinigungswassers bewusst sein. Eine Reinigung von Pflanzenschutzgeräten darf keinesfalls auf befestigten Flächen stattfinden, sonst gelangen PSM über die Kanalisation und die Kläranlage in die Gewässer.
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Durch den Einsatz moderner Düsentechnik, lassen sich Schäden durch Abdrift vermeiden bzw. reduzieren.
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