Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH)) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz – HessBGG) und Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website

https://llh.hessen.de/ .

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH)
Kölnische Str. 48-50
34117 Kassel
E-Mail:
Telefon: (0561)7299320

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

  • 1.3.1e – Datentabellen richtig aufgebaut:
    Einige komplexe Datentabellen sind noch nicht richtig aufgebaut.
  • 1.4.13a – Eingeblendete Inhalte bedienbar:
    Beim Vergrößern von Bildern werden grafische Bedienelemente eingeblendet, die aktuell noch ausschließlich mit der Maus bedienbar sind.
  • 2.1.1.a – Ohne Maus nutzbar:
    Einige Überschriften im Footer-Menü sind mit der Tastatur noch nicht anwählbar.
  • 2.1.2a – Keine Tastaturfalle:
    Nach dem Vergrößern eines Bildes entsteht noch eine Tastaturfalle. Ein vergrößertes Bild lässt sich noch nicht per Tastatursteuerung schließen.
  • 2.2.2a – Bewegte Inhalte abschaltbar:
    Der Slider auf der Startseite lässt sich noch nicht anhalten.

Evaluationsmethode

Die Website wurde anhand einer BITV-Selbstbewertung evaluiert.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Neuen Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 – 2901
E-Mail:

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 05.02.2021 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 05.02.2021 überprüft.


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