Landesgartenschauen in Hessen
Landesgartenschauen sind Demonstrations- und Leistungsschauen des Gartenbaues an denen die Berufsgruppen des Erwerbsgartenbaus, des Garten- und Landschaftsbaues, der Landschaftsarchitektur sowie der Stadtentwicklung mitwirken.
Mit der Ausrichtung von Landesgartenschauen werden darüber hinaus sowohl regional- und städteplanerischer als auch umweltpolitische und ökologische Ziele verfolgt. Zudem erfüllen Landesgartenschauen mit Demonstrationsgärten, Publikationen und Informationsveranstaltungen bis hin zum Grünen Klassenzimmer einen Bildungsauftrag für jede Generation. Aus diesen Gründen fördert das Land Hessen über das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Durchführung von Landesgartenschauen mit finanziellen Mitteln.
Konzeption und Organisation des „Beratungsgartens des Landes Hessen“ – eine wesentliche Aufgabe des LLH
Der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) ist bei den hessischen Landesgartenschauen mit der organisatorischen Umsetzung dieser Förderung beauftragt. Dabei überwacht der LLH einerseits die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel, weiterhin obliegt ihm die Konzeption des „Beratungsgartens des Landes Hessen“ unter Einbeziehung der Verbände des Freizeitgartenbaus. Zusammen mit den ehrenamtlich ausgebildeten Mitarbeitenden der Verbände (Fachberater) bietet der LLH hier während der Laufzeit einer jeden hessischen Landesgartenschau für Besucher eine unabhängige, individuelle gartenbaufachliche Beratung an.