Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Agrarpolitik & Förderung

Die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft unterliegen einem kontinuierlichen Wandel. Neben der steigenden Volatilität der Märkte, der globalen Ernährungssituation und den Auswirkungen des Klimawandels sind es vor allem auch agrarpolitische Veränderungen, die die landwirtschaftlichen Betriebe vor Ort beeinflussen und lenken. Dies geschieht auf internationaler Ebene (WTO, OECD, FAO), europäischer Ebene (Gemeinsame EU-Agrarpolitik) und auf nationaler Ebene (Bund und Länder). Um ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu verbessern, werden landwirtschaftliche Betriebe durch verschiedene Fördermaßnahmen der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Hessen unterstützt.

Hier erhalten Sie aktuelle Informationen zur Gemeinsamen EU-Agrarpolitik und der Umsetzung in Hessen sowie zu ausgewählten Fördermaßnahmen.

Aktuelle Themen

 

Förderung der Digitalisierung in der Landwirtschaft

Am 9. Oktober 2023 trat die überarbeitete „Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten“ (RL-IZ) in Kraft. Die seit 2021 bestehende Richtlinie unterstützt Landwirtinnen und Landwirte, Maschinenringe und den Gartenbau dabei, die Chancen der Digitalisierung für die Landwirtschaft nutzbar zu machen.
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Hessischer Agrarviewer: ein Blick in die Kulissen

Überblick über die flächenspezifischen Auflagen und Kulissen Auf landwirtschaftlichen Flächen können unterschiedliche Auflagen aus dem Fachrecht (z.B. der Düngeverordnung, DüV) oder der neuen erweiterten Konditionalität (z.B. Vorgaben zur Minderung der Erosion oder dem Schutz von Feuchtgebieten und Mooren) vorhanden sein, die bei der Bewirtschaftung beachtet werden müssen.
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Öko-Regelung 4: Grünlandextensivierung – auch mit Düngung?

Mit der neuen GAP 2023 bieten sich für viehhaltende Betriebe im Dauergrünland neue Möglichkeiten. Durch die Beantragung der Öko-Regelung 4 können Betriebe ihre Grünlandflächen reduziert düngen und dafür eine Ausgleichszahlung erhalten.
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Informationen zu Kennarten im Grünland (Öko-Regelung 5) jetzt erhältlich

Artenreiche Grünlandflächen stellen wichtige Lebens- und Nahrungsgrundlagen für vielerlei Insekten dar und leisten damit einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität. Landwirtinnen und Landwirte können sich in diesem Jahr erstmals bundes- und damit auch hessenweit die Erhaltung und Pflege ihrer wertvollen Grünlandstandorte über die Öko-Regelung 5 „Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten“ fördern lassen.
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Online-Antragstellung startet voraussichtlich Anfang April

Der Gemeinsame Antrag in Hessen kann online über das hessische Agrarportal abgegeben werden.
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Blühflächen in 2023: Förderung über Öko-Regelungen 1b, 1c und HALM 2

Seit einigen Jahren schon sind Blühflächen ein fester Bestandteil der hessischen Agrarlandschaft geworden. Mit ihnen können landwirtschaftliche Betriebe wertvolle Biodiversitätsleistungen in Form von Nahrung, Schutz und Lebensgrundlagen für Insekten, Niederwild und zahlreiche Vögel erbringen.
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Anforderungen an die neue Flächenförderung

Nachdem die EU-Kommission den überarbeiteten deutschen Strategieplan zur Umsetzung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023 (GAP 2023) nunmehr Ende November genehmigt hat, wurden in der ersten Dezemberhälfte die korrespondierenden Änderungen der GAP-Direktzahlungsverordnung und der GAP-Konditionalitätenverordnung durch das Bundeslandwirtschaftsministerium verkündet.
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GAP-Ausnahmeregelungen für 2023 final beschlossen

Am 16. September 2022, hat der Bundesrat final der GAP-Ausnahmeverordnung (GAPAusnV) zugestimmt, die nunmehr nach bereits erfolgten etlichen Presseberichten auch formell in Kraft gesetzt werden kann.
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14 „Digitale Experimentierfelder“ vom BMEL gefördert

Insgesamt 50 Millionen Euro an Fördermitteln stellt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in den kommenden drei Jahren für die Erforschung und Erprobung digitaler Techniken für Pflanzenbau und Tierhaltung auf landwirtschaftlichen Betrieben bereit.
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