Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Boden & Düngung

Nährstoffbilanz

Die aggregierte Nährstoffbilanz musste bis zur Neuregelung der Düngeverordnung (vom 28.04.2020) von landwirtschaftlichen Betrieben angefertigt werden. Sie ist nicht mehr verpflichtend, kann aber freiwillig durchgeführt werden.

Für die Nährstoffe Stickstoff und Phosphor mussten bestimmte Grenzwerte eingehalten werden. So durften im dreijährigen Mittel 2021 das Bilanzsaldo der Nährstoffbilanz von 50 kg Stickstoff pro Hektar und 10 kg Phosphor pro Hektar nicht überschritten werden. Das Besondere der aggregierten Nährstoffbilanz (eigentlich auch Feldstallbilanz) ist die Berücksichtigung der organischen Nährstoffmengen aus der eigenen Tierhaltung. Dies geschieht durch die im Anhang der alten Düngeverordnung vorgegebenen Daten zu Nährstoffausscheidungen pro Stallplatz, jedoch nicht mit Angaben, die sich auf aufgebrachten Gülle- und/oder Stallmistmengen beziehen Das Datenflussschema der Nährstoffbilanz ist in der folgenden Abbildung dargestellt.

Datenflussschema der Nährstoffbilanz

Mit Hilfe einer Nährstoffbilanz können sich Betriebsleitereinen schnellen Überblick über die zugeführten und abgefahrenen Nähstoffmengen verschaffen. Wichtig ist dabei der Zusammenhang zwischen der durchgeführten Düngung und der dazugehörigen Ernteabfuhr.


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