Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Agrarpolitik & Förderung

Direktzahlungen

Die Direktzahlungen für landwirtschaftliche Betriebe sind eine Fördermaßnahme der so genannten 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik.

Sie leisten einen Beitrag zur Einkommenssicherung und Risikoabsicherung der landwirtschaftlichen Betriebe. Zudem stellen sie einen finanziellen Ausgleich für die hohen Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutzauflagen in der EU dar. Direktzahlungen vergüten gemeinnützige Leistungen der Landwirtschaft, die nicht über den Markt honoriert werden. Die EU-Direktzahlungen werden ab 2023 neu gestaltet. Näheres erfahren Sie in den nachfolgenden Beiträgen.

Aktuelle Themen

 

GAP-Prämienrechner 2024: Mit aktuellen Inhalten wieder verfügbar

Anpassungen für das Jahr 2024 vorgenommen
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Öko-Regelung 4: Grünlandextensivierung – auch mit Düngung?

Mit der neuen GAP 2023 bieten sich für viehhaltende Betriebe im Dauergrünland neue Möglichkeiten. Durch die Beantragung der Öko-Regelung 4 können Betriebe ihre Grünlandflächen reduziert düngen und dafür eine Ausgleichszahlung erhalten.
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Video zur Öko-Regelung 5: Erfassung & Dokumentation hessischer Kennarten

Seit diesem Jahr können sich hessische Landwirtinnen und Landwirte die erfolgreiche Erhaltung und Pflege wertvoller Grünlandstandorte honorieren lassen: Über die Öko-Regelung 5
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Informationen zu Kennarten im Grünland (Öko-Regelung 5) jetzt erhältlich

Artenreiche Grünlandflächen stellen wichtige Lebens- und Nahrungsgrundlagen für vielerlei Insekten dar und leisten damit einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität. Landwirtinnen und Landwirte können sich in diesem Jahr erstmals bundes- und damit auch hessenweit die Erhaltung und Pflege ihrer wertvollen Grünlandstandorte über die Öko-Regelung 5 „Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten“ fördern lassen.
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