Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Landgestüt Dillenburg

Lehrgänge mit Abzeichenabnahme

Das Bestehen einer Abzeichen-Prüfung im Pferdesport ist motivierend und bescheinigt Ihnen ein Maß an Können. Entsprechend Ihrem Ausbildungsstand haben Sie die Möglichkeit, die Abzeichen im Pferdesport an unserer 5-Sterne Reit- und Fahrschule zu erlangen.

Die Reit- und Fahrabzeichen werden im Anschluss an einen sechstägigen Lehrgang abgelegt. Das Longierabzeichen (LA) kann nach einem dreitägigen Lehrgang erworben werden. Der Lehrgang mit Prüfung zum Sachkundenachweis Pferdehaltung Stufe 1 dauert fünf Tage.

In der rechten Sidebar sind die nächsten Lehrgänge aufgeführt. Per Klick erhalten Sie weitere Informationen und können sich auch anmelden. Unter „weitere Termine“ sehen Sie weitere Angebote dieser Kategorie.

Allgemeine Hinweise zu den Lehrgängen

  • Unterbringung & Tagesablauf
    • An den Lehrgängen nehmen in der Regel maximal 12 Teilnehmer im Alter von 15 Jahren bis hin zu Erwachsenen teil.
    • Der Lehrgangstag beginnt um 7:00 Uhr und endet um 17:00 Uhr, dazwischen gibt es eine Mittagspause.
    • Der Unterricht findet, je nach Inhaltsschwerpunkt, täglich (auch am Wochenende oder an Feiertagen) in zwei bis drei Einheiten (Dressur, Springen, Theorie, Sitzschulung, Bodenarbeit, o.ä.) statt.
    • Das eigene Pferd kann auf Nachfrage im Landgestüt untergestellt werden. Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Hinweisen „Einstellung privater Pferde“.
    • Die Übernachtung im schuleigenen Internat ist möglich, Zimmerkategorie und Preise finden Sie in der nachfolgenden Aufstellung. Haustiere sind im Internat nicht erlaubt!
    • Die Zimmer sind am Anreisetag ab Mittag bezugsfertig, am Abreisetag sind diese bis 8.00 Uhr zu räumen. Es besteht die Möglichkeit, das Gepäck bis Lehrgangsende in einem Raum zu lagern.
    • Für den Unterricht stehen neben einer Reithalle (20 x 60 m) ein Reithaus (15 x 32 m) und ein großer Allwetter-Außenplatz (50 x 100 m) mit Dressurviereck oder auch mit festen Hindernissen sowie diverse Schulungsräume mit modernster Technik zur Verfügung.
    • Die Teilnehmer verpflegen sich selbst. Es steht eine komplett eingerichtete Küche mit allen erforderlichen Elektrogeräten, auch Gefrierschrank, zur Verfügung. Einkaufsmöglichkeiten sowie Lieferservices oder heiße Theken, Imbiss, usw. gibt es in der nahe gelegenen Fußgängerzone (5 Minuten Fußweg).
  • Haus- und Internatsverordnung

    Haus- und Internatsordnung
    der Hessischen Landes-Reit- und Fahrschule, Dillenburg

    In dringenden Fällen erreichen Sie die Außendienstleitung unter: 0171 3644599

    Die Hessische Landes Reit- und Fahrschule ist bestrebt, den Lehrgangsteilnehmenden den Aufenthalt in der Hessischen Landes Reit- und Fahrschule so lehrreich und angenehm wie möglich zu gestalten.
    Der angestrebte Erfolg hängt jedoch davon ab, dass zwischen den Lehrgangsteilnehmenden eine gute Kameradschaft herrscht. Jeder Teilnehmende sollte sich dessen bewusst sein, dass ein reibungsloses Leben in der Gemeinschaft entsprechende Rücksichtnahme erfordert .
    Es gehört dazu, dass den Anweisungen der Schulleitung und den von ihr beauftragten Personen Folge zu leisten ist. Es gelten folgende Grundsätze:

    1. Die Internatsbewohnerin / der Internatsbewohner verpflichtet sich, alle Räume und das gesamte Inventar pfleglich zu behandeln und für Sauberkeit in dem genutzten Schlafraum, Waschraum, Aufenthaltsraum und der Küche zu sorgen.
    2. Für jeden Lehrgang kann eine Aufsicht bestimmt werden. Den Anweisungen, die der Aufrechterhaltung von Sauberkeit, Ordnung und Disziplin im Internatsgebäude dienen, ist von allen Teilnehmenden unbedingt Folge zu leisten.
    3. Die Landes-Reit- und Fahrschule nimmt die minderjährigen Bewohnerinnen und Bewohner nicht in seine Obhut. Sie geht keine weitergehenden Verpflichtungen ein, als jeder andere Vermieter, der mit dem Lehrbetrieb nicht unmittelbar in Zusammenhang gebracht werden kann.
    4. Für Wertgegenstände und Geld wird keine Haftung übernommen.
    5. Die Mahlzeiten sind grundsätzlich nur in der Küche einzunehmen. Das Geschirr ist nach jeder Mahlzeit in die Spülmaschine in der Küche zu räumen.
    6. Das Säubern des Schuhwerks darf nicht in den Schlaftrakten erfolgen. Hierfür steht der Hof vor der Unterkunft oder bei schlechtem Wetter notfalls der untere Flur zur Verfügung.
    7. Beschädigungen in den Internatsräumen oder am Inventar sind von jedem sofort der Aufsicht mitzuteilen, die der Gestütsverwaltung Meldung erstattet. Schäden, die durch Fahrlässigkeit von Lehrgangsteilnehmenden entstehen, müssen von der Schädigerin / vom Schädiger bzw. ihren / seinen Erziehungsberechtigten erstattet werden.
    8. Das Rauchen in den Gebäuden ist strengstens verboten.
    9. Das Mitbringen von Haustieren ist untersagt.
    10. Gemeinschaftlich zu nutzende Räume sind Aufenthaltsraum und Küche. Auch hier ist Ordnung und Sauberkeit sowie gegenseitige Rücksichtnahme oberstes Gebot. Letzteres gilt insbesondere in Bezug auf ruhestörenden Lärm.
    11. Bei Schüler-Lehrgängen müssen alle Lehrgangsteilnehmenden um 22.00 Uhr im Internat sein. In Ausnahmefällen kann Lehrgangsteilnehmenden Ausgang gewährt werden, jedoch nicht über 24.00 Uhr hinaus. Anträge hierzu sind an die Aufsicht zu richten. Erwachsene Lehrgangsteilnehmende sind diesbezüglich allein verantwortlich.
    12. Es ist darauf zu achten, dass die Haustüren immer verschlossen sind.
    13. Die Glasflaschen sind nach Farbe zu sortieren und in die entsprechenden Container in der Mittelfeldstraße zu entsorgen.
    14. Bei Unfällen, Verletzungen oder Erkrankungen eines Lehrgangsteilnehmenden ist sofort die Verwaltung oder die Aufsicht zu verständigen.
    15. Notruf:
      Rettungsdienst: 112   Polizei: 110
    16. Bitte informieren Sie sich am Flucht- und Rettungsplan über die Fluchtwege. Im Brandfall folgen Sie den ausgeschilderten Flucht- und Rettungswegen.
  • Lehrgangspreise

    Preise der Hessischen Landesreit- und Fahrschule Dillenburg

    Leistung

    Gebühr

    MwSt.

    Gesamtgebühr

    Bemerkung

    Lehrgangsgebühr pro Tag

     

     

    70,00 €

    Für alle Schulungen

    Lehrgangsgebühr pro Tag (Sachkundenachweis)

     

     

    90,00 €

    Für Sachkundenachweis Lehrgänge

    Lehrgangsgebühr pro Tag (Schüler)

     

     

    60,00 €

    In den ausgewiesenen Ferienlehrgängen

    Übernachtung Internat Kategorie III pro Tag

    18,69 €

    1,31 €

    20,00 €

    Kat. III – 20,00 €/Person/Nacht: Zweibettzimmer (einfache Ausstattung) mit Dusche/WC und separatem WC für jeweils 2 Zimmer, Bettwäsche und Handtücher bringen die Lehrgangsteilnehmer mit oder leihen diese für einmalig 8,00 € aus.

    Übernachtung Internat Kategorie I pro Tag im Einzelzimmer

    42,06 €

    2,94 €

    45,00 €

    Kat. I –45,00 €/Person/Nacht: Einzelzimmer (neue Ausstattung) mit Dusche und separatem WC, Boxspringbett, Schreibtisch, Bettwäsche und Handtücher.

    Übernachtung Internat Kategorie I pro Tag im Zweibettzimmer

    42,06 €

    2,94 €

    45,00 €

    Kat. I – 45,00 €/Person/Nacht: Zweibettzimmer (neue Ausstattung) mit Dusche und WC, Boxspringbett, Schreibtisch, Sessel, Bettwäsche und Handtücher.

    Pferdeunterstellung für Lehrgangsteilnehmer pro Tag

    12,61 €

    2,39 €

    15,00 €

    Für die Lehrgangsdauer

    Endreinigung Box auf Wunsch

    25,21 €

    4,79 €

    30,00 €

    Teilnehmer nehmen die Endreinigung selbst vor. Auf Wunsch gegen Gebühr.

    Prüfungsgebühren

     

     

    40,00 €

    Bei Teilnahme an einer Abzeichenprüfung

    Bettwäsche

    7,48 €

    0,52 €

    8,00 €

    Einmalig während der Lehrgangsdauer

    Abzeichengebühren:

     

     

     

    Für Abzeichen und Urkunde (Pferdesportverband)

    Pferdeführerschein Umgang/Reiten

    11,50 €

    0,81 €

    12,31 €

     

    Reitabzeichen 6-7

    9,00 €

    0,63 €

    9,63 €

     

    Reitabzeichen 5-1

    Fahrabzeichen 4-1

    19,50 €

    1,37 €

    20,87 €

     

    Fahrabzeichen 5 inkl. Kutschenführerschein- Karte

    25,60€

    1,79€

    27,39€

     

    Longierabzeichen 5–2

    14,50 €

    1,02€

    15,52 €

     

  • Zimmerpreise

    Kat. I – 45,00 €/Person/Nacht: Einzelzimmer (neue Ausstattung) mit Dusche und WC, Boxspringbett, Schreibtisch, Sessel, Bettwäsche und Handtücher.

    Kat. I – 45,00 €/Person/Nacht: Zweibettzimmer (neue Ausstattung) mit Dusche und separatem WC, Boxspringbett, Schreibtisch, Bettwäsche und Handtücher.

    Kat. III – 20,00 €/Person/Nacht: Zweibettzimmer (einfache Ausstattung) mit Dusche/WC und separatem WC für jeweils 2 Zimmer, Bettwäsche und Handtücher bringen die Lehrgangsteilnehmer mit oder leihen diese für einmalig 8,00 € aus.

    Alle Doppelzimmer in der Kat. I können gegen einen Aufpreis von 5,00 € und in der Kat. III gegen einen Aufpreis von 10,00 € als Einzelzimmer gebucht werden.

    Zusätzlich stehen ein Aufenthaltsraum sowie eine komplett ausgestattete Küche zur Verfügung. Die Lehrgangsteilnehmer haben die Möglichkeit, sich selbst zu verpflegen.

  • Prüfungen

    Am letzten Lehrgangstag findet die Abschlussprüfung statt. Die Mitgliedschaft in einem Reitverein ist gem. Ausbildungs- und Prüfungs- Ordnung (APO 2020) Pflicht und muss vor der Prüfung schriftlich nachgewiesen werden.

    • Bitte prüfen Sie vor Anmeldung und Anreise zu einer Lehrgangsmaßnahme mit Abzeichenprüfung, ob Sie die Voraussetzungen gem. Ausbildungs- und Prüfungs- Ordnung (APO 2020) erfüllen.
    • Die Teilnahme an den Lehrgängen mit Abzeichen-Abnahme ist nicht automatisch mit der Zulassung zur Prüfung verbunden.
  • Einstellung privater Pferde
    • Die Plätze für Gastpferde sind begrenzt. Bitte erkundigen Sie sich im Schulsekretariat, ob Sie Ihr Pferd mitbringen können.
    • Der Pensionspreis beträgt 15,00 € pro Tag und Pferd.
    • Im Pensionspreis sind Stroh als Einstreu, Heu und Hafer enthalten.
    • Die Pferde sind außerhalb der Lehrgangzeiten selbst zu versorgen.
    • Der Aufpreis für Späne-Einstreu beträgt 5,00 €, bitte melden Sie den Einstreuwunsch, wenn wir Ihnen eine Box für Ihr Pferd anbieten können.
    • Private Pferde können nur eingestallt werden, wenn sie über einen ausreichenden Impfschutz verfügen (Herpes und Influenza). Der Impfstatus ist durch Vorlage des Pferdepasses nachzuweisen. Weiterhin benötigen wir eine aktuelle tierärztliche Bescheinigung (nicht älter als eine Woche!) aus der hervorgeht, dass Ihr Pferd frei von ansteckenden Krankheiten ist.
  • Kleidung
    • Bei Reitlehrgängen darf grundsätzlich nur in Reitkleidung – Reithosen und Reitstiefeln mit Reithelm – geritten werden. Die Oberbekleidung sollte nicht zu weit geschnitten sein. Das Tragen einer Sicherheitsweste ist beim Springen Pflicht. Die Benutzung von Sporen und Gerte sprechen Sie bitte mit den Ausbildern ab.
    • Bei angestrebten Prüfungen wird folgende Kleidung vorgeschrieben:
      • Pferdeführerschein Umgang: zweckmäßige Kleidung (lange Hose oder Reithose, festes Schuhwerk oder Reitstiefel, Handschuhe)
      • Pferdeführerschein Reiten: Reitbekleidung, Sicherheitswesteweste
      • Reitabzeichen: Turnierbekleidung, Sicherheitsweste
      • Longierabzeichen: zweckmäßige Stallkleidung, festes Schuhwerk, Reithandschuhe, für die Prüfung ansprechende Kleidung: Reitdress oder lange Hose mit Bluse, Weste oder Pullover

Unsere Angebote

  • Reitabzeichen

    Pferdeführerschein Umgang

    Der Lehrgang richtet sich an jeden interessierten Pferdefreund. Wird eine Prüfung angestrebt, müssen laut APO 2020 folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden:

    • geistige und körperliche Mindestreife
    • Teilnahme am Vorbereitungslehrgang

    Pferdeführerschein Reiten

    Der Lehrgang richtet sich an alle, die reiten – egal, ob als Sport- oder Freizeitbeschäftigung.

    Der Pferdeführerschein Reiten gilt als Kompetenznachweis für das sichere Reiten und Ausreiten.

    Wird eine Prüfung angestrebt, müssen laut APO 2020 folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden:

    • die Vollendung des 10. Lebensjahres
    • angemessene reiterliche Fähigkeiten
    • Besitz des Pferdeführerscheins Umgang bzw. gleichwertiger Qualifikationen
    • Teilnahme am Vorbereitungslehrgang

    Reitabzeichen 7 (RA 7)

    Der Lehrgang richtet sich an jeden interessierten Pferdefreund. Wird eine Prüfung angestrebt, müssen laut APO 2020 folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden:

    – Teilnahme am Vorbereitungslehrgang

    Lehrgangsdauer: 9 Tage

    Reitabzeichen 6 (RA 6)

    Der Lehrgang richtet sich an jeden interessierten Pferdefreund. Wird eine Prüfung angestrebt, müssen laut APO 2020 folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden:

    • Teilnahme am Vorbereitungslehrgang

    Lehrgangsdauer: 9 Tage

    Reitabzeichen 5 (RA 5)

    Der Lehrgang richtet sich an jeden interessierten Pferdefreund.

    Wird eine Prüfung angestrebt, müssen laut APO 2020 folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden:

    • Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
    • Besitz des Pferdeführerscheins Umgang oder der Reitabzeichen 7 und 6
    • Teilnahme am Vorbereitungslehrgang
    • Zur Absolvierung der disziplinspezifischen Abzeichen (RA 5 Dressur, Springen oder Geländereiten) werden der Besitz der RA 7 und 6 für mind. drei Monate und ein Mindestalter von 21 Jahren vorausgesetzt.

    Lehrgangsdauer: 9 Tage

    Reitabzeichen 4 (RA 4)

    Der Lehrgang richtet sich an jeden interessierten Pferdefreund.

    Wird eine Prüfung angestrebt, müssen laut APO 2020 folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden:

    • Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
    • mindestens 3 Monate im Besitz des RA 5
    • Teilnahme am Vorbereitungslehrgang

    Lehrgangsdauer: 9 Tage

    Reitabzeichen 3 (RA 3)

    Der Lehrgang richtet sich an jeden interessierten Pferdefreund.

    Wird eine Prüfung angestrebt, müssen laut APO 2020 folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden:

    • Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
    • mindestens 3 Monate im Besitz des RA 4
    • Teilnahme am Vorbereitungslehrgang

    Lehrgangsdauer: 9 Tage

    Reitabzeichen 2 (RA 2)

    Der Lehrgang richtet sich an jeden interessierten Pferdefreund.

    Wird eine Prüfung angestrebt, müssen laut APO 2020 folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden:

    • Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
    • mindestens 3 Monate im Besitz des RA 3
    • Teilnahme am Vorbereitungslehrgang

    Lehrgangsdauer: 9 Tage

    Reitabzeichen 1 (RA 1)

    Der Lehrgang richtet sich an jeden interessierten Pferdefreund.

    Wird eine Prüfung angestrebt, müssen laut APO 2020 folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden:

    • Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
    • mindestens 3 Monate im Besitz des RA 2
    • Teilnahme am Vorbereitungslehrgang

    Lehrgangsdauer: 9 Tage

     

    Mindestalter der Teilnehmer: 15 Jahre!

  • Longierabzeichen

    Longierabzeichen 5 (LA 5)

    Der Lehrgang richtet sich an jeden interessierten Pferdefreund.

    Wird eine Prüfung angestrebt, müssen laut APO 2020 folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden:

    • Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
    • Besitz des Pferdeführerscheins Umgang oder der Reitabzeichen 7 und 6 bzw. Fahrabzeichen 7 und 6
    • Teilnahme am Vorbereitungslehrgang

    Lehrgangsdauer: 3 Tage

    Longierabzeichen 4 (LA 4)

    Der Lehrgang richtet sich an jeden interessierten Pferdefreund.

    Wird eine Prüfung angestrebt, müssen laut APO 2020 folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden:

    • Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
    • mindestens 3 Monate im Besitz des LA 5 oder LA 5 V
    • Teilnahme am Vorbereitungslehrgang

    Lehrgangsdauer: 3 Tage

    Longierabzeichen 3 (LA 3)

    Der Lehrgang richtet sich an jeden interessierten Pferdefreund.

    Wird eine Prüfung angestrebt, müssen laut APO 2020 folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden:

    • Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
    • mindestens 3 Monate im Besitz des LA 4
    • Teilnahme am Vorbereitungslehrgang

    Lehrgangsdauer: 3 Tage

    Longierabzeichen 2 (LA 2)

    Der Lehrgang richtet sich an jeden interessierten Pferdefreund.

    Wird eine Prüfung angestrebt, müssen laut APO 2020 folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden:

    • Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
    • mindestens 3 Monate im Besitz des LA 4
    • Teilnahme am Vorbereitungslehrgang

    Lehrgangsdauer: 3 Tage

  • Fahrabzeichen

    Fahrabzeichen 4 (FA 4) – Ein- oder Zweispänner

    Der Lehrgang richtet sich an jeden interessierten Pferdefreund.

    Wird eine Prüfung angestrebt, müssen laut APO 2020 folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden:

    • Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
    • mindestens 3 Monate im Besitz des FA 5
    • Teilnahme am Vorbereitungslehrgang

    Lehrgangsdauer: 7 Tage

    Sachkundenachweis für Pferdehalter Stufe 1

    Der Lehrgang richtet sich an jeden interessierten Pferdefreund.

    Wird eine Prüfung angestrebt, müssen laut APO 2020 folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden:

    • Vollendung des 18 Lebensjahres
    • Teilnahme am Vorbereitungslehrgang Teil I und Teil II

    Lehrgangsdauer: 5 Tage


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