Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Landgestüt Dillenburg

Lehrgänge ohne Abzeichenabnahme

Sie möchten die Faszination Pferdsport erleben, Zügel und Leinen fest in der Hand halten, Ihre „Pferdeverrücktheit“ ausleben oder im Pferdesport wiedereinsteigen? Wir helfen Ihnen gerne dabei. Unser Lehrgangsangebot ist so vielseitig wie unsere Pferde. Von der Arbeit an der Hand, dem Reiten und Fahren oder dem Longieren, bei uns erfahren Sie alles „Rund ums Pferd“.

An unserer 5-Sterne Reit- und Fahrschule bieten wir Ihnen das ganze Jahr über zwei- bis fünftägige Lehrgänge an. Diese können mit Ihren eigenen Pferden oder mit unseren gut ausgebildeten Lehrpferden absolviert werden. Die Lehrgänge richten sich sowohl an den ambitionierten Freizeitreiter/-fahrer als auch an den Turnierreiter/-fahrer.

Der Unterricht findet in kleinen Gruppen oder als Einzelunterricht statt. Dieser wird von unseren Pferdewirtschaftsmeistern bzw. spezialisierten Fremdreferenten durchgeführt. Für den Unterricht stehen neben einer Reithalle (20 x 60 m) ein Reithaus (15 x 32 m) und ein großer Allwetter-Außenplatz (50 x 100 m) mit Dressurviereck oder auch mit festen Hindernissen sowie diverse Schulungsräume mit modernster Technik zur Verfügung.

Sprechen Sie uns auch an, wenn Sie nicht das Passende in unserem Lehrgangsangebot finden oder eigene Ausbildungsinhalte wünschen. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

In der rechten Sidebar sind die nächsten Lehrgänge aufgeführt. Per Klick erhalten Sie weitere Informationen und können sich auch anmelden. Unter „weitere Termine“ sehen Sie weitere Angebote dieser Kategorie.

Allgemeine Hinweise zu den Lehrgängen

  • Unterbringung & Tagesablauf
    • An den Lehrgängen nehmen in der Regel maximal 12 Teilnehmer im Alter von 15 Jahren bis hin zu Erwachsenen teil.
    • Der Lehrgangstag beginnt um 7:00 Uhr und endet um 17:00 Uhr, dazwischen gibt es eine Mittagspause.
    • Der Unterricht findet, je nach Inhaltsschwerpunkt, täglich (auch am Wochenende oder an Feiertagen) in zwei praktischen und einer weiteren Einheit (Theorie, Sitzschulung, Bodenarbeit, o.ä.) statt.
    • Das eigene Pferd kann auf Nachfrage im Landgestüt untergestellt werden. Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Hinweisen „Einstellung privater Pferde“.
    • Die Übernachtung im schuleigenen Internat ist möglich, Zimmerkategorie und Preise finden Sie in der nachfolgenden Aufstellung. Haustiere sind im Internat nicht erlaubt!
    • Die Zimmer sind am Anreisetag ab Mittag bezugsfertig, am Abreisetag sind diese bis 8.00 Uhr zu räumen. Es besteht die Möglichkeit, das Gepäck bis Lehrgangsende in einem Raum zu lagern.
    • Für den Unterricht stehen neben einer Reithalle (20 x 60 m) ein Reithaus (15 x 32 m) und ein großer Allwetter-Außenplatz (50 x 100 m) mit Dressurviereck oder auch mit festen Hindernissen sowie diverse Schulungsräume mit modernster Technik zur Verfügung.
    • Die Teilnehmer verpflegen sich selbst! Es steht eine komplett eingerichtete Küche mit allen erforderlichen Elektrogeräten, auch Gefrierschrank, zur Verfügung. Einkaufsmöglichkeiten sowie Lieferservices oder heiße Theken, Imbiss, usw. gibt es in der nahe gelegenen Fußgängerzone (5 Minuten Fußweg).
  • Haus- und Internatsverordnung

    Haus- und Internatsordnung
    der Hessischen Landes-Reit- und Fahrschule, Dillenburg

    In dringenden Fällen erreichen Sie die Außendienstleitung unter: 0171 3644599

    Die Hessische Landes Reit- und Fahrschule ist bestrebt, den Lehrgangsteilnehmenden den Aufenthalt in der Hessischen Landes Reit- und Fahrschule so lehrreich und angenehm wie möglich zu gestalten.
    Der angestrebte Erfolg hängt jedoch davon ab, dass zwischen den Lehrgangsteilnehmenden eine gute Kameradschaft herrscht. Jeder Teilnehmende sollte sich dessen bewusst sein, dass ein reibungsloses Leben in der Gemeinschaft entsprechende Rücksichtnahme erfordert .
    Es gehört dazu, dass den Anweisungen der Schulleitung und den von ihr beauftragten Personen Folge zu leisten ist. Es gelten folgende Grundsätze:

    1. Die Internatsbewohnerin / der Internatsbewohner verpflichtet sich, alle Räume und das gesamte Inventar pfleglich zu behandeln und für Sauberkeit in dem genutzten Schlafraum, Waschraum, Aufenthaltsraum und der Küche zu sorgen.
    2. Für jeden Lehrgang kann eine Aufsicht bestimmt werden. Den Anweisungen, die der Aufrechterhaltung von Sauberkeit, Ordnung und Disziplin im Internatsgebäude dienen, ist von allen Teilnehmenden unbedingt Folge zu leisten.
    3. Die Landes-Reit- und Fahrschule nimmt die minderjährigen Bewohnerinnen und Bewohner nicht in seine Obhut. Sie geht keine weitergehenden Verpflichtungen ein, als jeder andere Vermieter, der mit dem Lehrbetrieb nicht unmittelbar in Zusammenhang gebracht werden kann.
    4. Für Wertgegenstände und Geld wird keine Haftung übernommen.
    5. Die Mahlzeiten sind grundsätzlich nur in der Küche einzunehmen. Das Geschirr ist nach jeder Mahlzeit in die Spülmaschine in der Küche zu räumen.
    6. Das Säubern des Schuhwerks darf nicht in den Schlaftrakten erfolgen. Hierfür steht der Hof vor der Unterkunft oder bei schlechtem Wetter notfalls der untere Flur zur Verfügung.
    7. Beschädigungen in den Internatsräumen oder am Inventar sind von jedem sofort der Aufsicht mitzuteilen, die der Gestütsverwaltung Meldung erstattet. Schäden, die durch Fahrlässigkeit von Lehrgangsteilnehmenden entstehen, müssen von der Schädigerin / vom Schädiger bzw. ihren / seinen Erziehungsberechtigten erstattet werden.
    8. Das Rauchen in den Gebäuden ist strengstens verboten.
    9. Das Mitbringen von Haustieren ist untersagt.
    10. Gemeinschaftlich zu nutzende Räume sind Aufenthaltsraum und Küche. Auch hier ist Ordnung und Sauberkeit sowie gegenseitige Rücksichtnahme oberstes Gebot. Letzteres gilt insbesondere in Bezug auf ruhestörenden Lärm.
    11. Bei Schüler-Lehrgängen müssen alle Lehrgangsteilnehmenden um 22.00 Uhr im Internat sein. In Ausnahmefällen kann Lehrgangsteilnehmenden Ausgang gewährt werden, jedoch nicht über 24.00 Uhr hinaus. Anträge hierzu sind an die Aufsicht zu richten. Erwachsene Lehrgangsteilnehmende sind diesbezüglich allein verantwortlich.
    12. Es ist darauf zu achten, dass die Haustüren immer verschlossen sind.
    13. Die Glasflaschen sind nach Farbe zu sortieren und in die entsprechenden Container in der Mittelfeldstraße zu entsorgen.
    14. Bei Unfällen, Verletzungen oder Erkrankungen eines Lehrgangsteilnehmenden ist sofort die Verwaltung oder die Aufsicht zu verständigen.
    15. Notruf:
      Rettungsdienst: 112   Polizei: 110
    16. Bitte informieren Sie sich am Flucht- und Rettungsplan über die Fluchtwege. Im Brandfall folgen Sie den ausgeschilderten Flucht- und Rettungswegen.
  • Lehrgangspreise

    Preise der Hessischen Landesreit- und Fahrschule Dillenburg

    Leistung

    Gebühr

    MwSt.

    Gesamtgebühr

    Bemerkung

    Lehrgangsgebühr pro Tag

     

     

    70,00 €

    Für alle Schulungen

    Lehrgangsgebühr pro Tag (Sachkundenachweis)

     

     

    90,00 €

    Für Sachkundenachweis Lehrgänge

    Lehrgangsgebühr pro Tag (Schüler)

     

     

    60,00 €

    In den ausgewiesenen Ferienlehrgängen

    Übernachtung Internat Kategorie III pro Tag

    18,69 €

    1,31 €

    20,00 €

    Kat. III – 20,00 €/Person/Nacht: Zweibettzimmer (einfache Ausstattung) mit Dusche/WC und separatem WC für jeweils 2 Zimmer, Bettwäsche und Handtücher bringen die Lehrgangsteilnehmer mit oder leihen diese für einmalig 8,00 € aus.

    Übernachtung Internat Kategorie I pro Tag im Einzelzimmer

    42,06 €

    2,94 €

    45,00 €

    Kat. I –45,00 €/Person/Nacht: Einzelzimmer (neue Ausstattung) mit Dusche und separatem WC, Boxspringbett, Schreibtisch, Bettwäsche und Handtücher.

    Übernachtung Internat Kategorie I pro Tag im Zweibettzimmer

    42,06 €

    2,94 €

    45,00 €

    Kat. I – 45,00 €/Person/Nacht: Zweibettzimmer (neue Ausstattung) mit Dusche und WC, Boxspringbett, Schreibtisch, Sessel, Bettwäsche und Handtücher.

    Pferdeunterstellung für Lehrgangsteilnehmer pro Tag

    12,61 €

    2,39 €

    15,00 €

    Für die Lehrgangsdauer

    Endreinigung Box auf Wunsch

    25,21 €

    4,79 €

    30,00 €

    Teilnehmer nehmen die Endreinigung selbst vor. Auf Wunsch gegen Gebühr.

    Bettwäsche

    7,48 €

    0,52 €

    8,00 €

    Einmalig während der Lehrgangsdauer

  • Zimmerpreise

    Kat. I – 45,00 €/Person/Nacht: Einzelzimmer (neue Ausstattung) mit Dusche und WC, Boxspringbett, Schreibtisch, Sessel, Bettwäsche und Handtücher.

    Kat. I – 45,00 €/Person/Nacht: Zweibettzimmer (neue Ausstattung) mit Dusche und separatem WC, Boxspringbett, Schreibtisch, Bettwäsche und Handtücher.

    Kat. III – 20,00 €/Person/Nacht: Zweibettzimmer (einfache Ausstattung) mit Dusche/WC und separatem WC für jeweils 2 Zimmer, Bettwäsche und Handtücher bringen die Lehrgangsteilnehmer mit oder leihen diese für einmalig 8,00 € aus.

    Alle Doppelzimmer in der Kat. I können gegen einen Aufpreis von 5,00 € und in der Kat. III gegen einen Aufpreis von 10,00 € als Einzelzimmer gebucht werden.

    Zusätzlich stehen ein Aufenthaltsraum sowie eine komplett ausgestattete Küche zur Verfügung. Die Lehrgangsteilnehmer haben die Möglichkeit, sich selbst zu verpflegen.

  • Einstellung privater Pferde
    • Die Plätze für Gastpferde sind begrenzt. Bitte erkundigen Sie sich im Schulsekretariat, ob Sie Ihr Pferd mitbringen können.
    • Der Pensionspreis beträgt 15,00 € pro Tag und Pferd.
    • Im Pensionspreis sind Stroh als Einstreu, Heu und Hafer enthalten.
    • Die Pferde sind außerhalb der Lehrgangzeiten selbst zu versorgen.
    • Der Aufpreis für Späne-Einstreu beträgt 5,00 €, bitte melden Sie den Einstreuwunsch, wenn wir Ihnen eine Box für Ihr Pferd anbieten können.
    • Private Pferde können nur eingestallt werden, wenn sie über einen ausreichenden Impfschutz verfügen (Herpes und Influenza). Der Impfstatus ist durch Vorlage des Pferdepasses nachzuweisen. Weiterhin benötigen wir eine aktuelle tierärztliche Bescheinigung (nicht älter als eine Woche!) aus der hervorgeht, dass Ihr Pferd frei von ansteckenden Krankheiten ist.
  • Kleidung
    • Bei Reitlehrgängen darf grundsätzlich nur in Reitkleidung – Reithosen und Reitstiefeln mit Reithelm – geritten werden. Die Oberbekleidung sollte nicht zu weit geschnitten sein, falls vorhanden, ist eine Reitweste zu empfehlen. Die Benutzung von Sporen und Gerte sprechen Sie bitte mit den Ausbildern ab.

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