Pflanzenschutz
Pflanzenschutzmittel überprüfen und frostfrei lagern
Mit Blick auf die bevorstehende kalte Jahreszeit sollte man das Pflanzenschutzmittellager gründlich prüfen.
Hier einige grundsätzliche Informationen und Hinweise:
- Bei der Lagerung sollten trockene Bedingungen herrschen.
- Bei der Lagerung sollten Temperaturen über + 5 °C herrschen. Vor allem bei flüssigen PSM ist festzustellen, dass, wenn diese unter 5°C gelagert wurden, sie oft in der Wirksamkeit nachlassen. In Extremfällen wurden Produkte sogar unbrauchbar.
- Es empfiehlt sich regelmäßige Kontrollen der Pflanzenschutzmittelbestände durchzuführen. Treten Frosteinbrüche auf, ist dies besonders wichtig.
Angaben zur Lagerfähigkeit von Pflanzenschutzmitteln sind generell den Gebrauchsanweisungen oder den Produktinformationen der Hersteller zu entnehmen.
Darauf ist bei der Kontrolle zu achten:
- Struktur des Pflanzenschutzmittels: Auffälligkeiten sind z.B.: Verklumpungen, Verkrustungen, Ausflockungen. Das Produkt kann dünnflüssiger geworden u.a.
- Sind die Mittel noch zugelassen?
Informationen hierzu liefert die Internetseite vom BVL:
Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln werden vom BVL widerrufen, wenn der Inhaber der Zulassung dies beantragt oder die Zulassungsvoraussetzungen nicht länger erfüllt sind.
Pflanzenschutzmittel, die nicht mehr zugelassen sind und bei denen die Aufbrauchfrist abgelaufen ist, dürfen nicht mehr angewendet werden. Sie sind unverzüglich und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln
Pflanzenschutzmittel müssen entsorgt werden, wenn sie durch Überlagerung, nach Zulassungsende und Ende der Aufbrauchfrist nicht mehr anwendbar sind. Eine gesetzliche Beseitigungspflicht besteht, wenn das Mittel einen in der EU nicht genehmigten Wirkstoff enthält und die Aufbrauchfrist abgelaufen ist, oder wenn das Mittel einem kompletten Verbot der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung unterliegt. Die Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln wird durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und Verordnungen geregelt. Umweltgerecht entsorgt werden muss neben dem eigentlichen Pflanzenschutzmittel auch die Verpackung.
Die Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln und Verpackungen ist möglich über:
- Entsorgungsfirmen
- Sammlungen im Rahmen von Sonderaktionen des Industrieverbandes Agrar
- Sammelstellen der Landkreise/Kommunen
- Schadstoffmobil (kleine Mengen)
Leerer Behältnisse und Packungen können durch den Industrieverband Agrar mit der Initiative PAMIRA – Kostenlose Rücknahme von Pflanzenschutz-Verpackungen entsorgt werden.
Siehe dazu auch Beitrag Sachgerechter Umgang mit Pflanzenschutz-Verpackungsmaterial – PAMIRA
Der Anwender kann an zahlreichen Sammelstellen entleerte und gereinigte Verpackungen von Pflanzenschutzmitteln zurückgeben.