Meisterfortbildung
Ihre Karriere in der Landwirtschaft und im Garten- und Landschaftsbau als Meister/in
Als Meister/in in der Landwirtschaft oder im Garten- und Landschaftsbau übernehmen Sie Verantwortung für den gesamten Betrieb. Sie planen Arbeitsabläufe, steuern Produktionsprozesse und sorgen dafür, dass alles effizient und reibungslos läuft.
Mit Ihrem unternehmerischen Denken erkennen Sie früh, wo Verbesserungen nötig sind, und setzen diese gezielt um. Sie führen Ihr Team sicher, motivieren Ihre Mitarbeitenden und finden Lösungen, wenn es Herausforderungen gibt.
Zudem geben Sie Ihr Wissen weiter: Als Ausbilder/in fördern Sie neue Fachkräfte und sorgen dafür, dass rechtliche und soziale Rahmenbedingungen im Betrieb eingehalten werden.
Bedeutung des Meisterabschlusses im Bildungssystem
Der Meisterabschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet, was ihn mit einem Bachelorabschluss vergleichbar macht. Mit dem erfolgreichen Bestehen der Meisterprüfung haben Sie die Möglichkeit, ein Hochschulstudium in jedem Fach aufzunehmen. Die spezifischen Regelungen dazu entnehmen Sie bitte den Hochschulgesetzen der einzelnen Bundesländer.
Meisterprüfung in Hessen
Der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen bietet die Meisterprüfung in der Landwirtschaft und im Garten- und Landschaftsbau an. Sie können hier u.a. die notwendige fachliche Expertise als auch Ihre berufs- und arbeitspädagogische Eignung unter Beweis stellen.
Diese Qualifikation befähigt Sie, sich als Ausbilder/in anerkennen zu lassen und tätig zu sein, um Ihr Wissen an die nächste Generation weiterzugeben. So spielen Sie eine zentrale Rolle in der Ausbildung des Berufsnachwuchses und tragen aktiv zur Zukunftssicherung der Branche bei.
Meisterfortbildung in der Landwirtschaft
Wie bereite ich mich auf die Meisterprüfung vor?
Der Vorbereitungskurs auf die Meisterprüfungen (Meister-AG) startet alle zwei Jahre – jeweils im September eines geraden Kalenderjahres – und dauert insgesamt 20 Monate. Eine Kursteilnahme ist nicht verpflichtend, wird aber ausdrücklich empfohlen.
Wenn Sie an einer Meisterprüfung interessiert sind, aber keinen Fachschulabschluss besitzen, sollten Sie gute betriebswirtschaftliche und produktionstechnische Kenntnisse besitzen und sich im Selbststudium weitere Informationen aneignen können.
Zur weiteren fachlichen Betreuung und zur Vorbereitung auf die einzelnen Prüfungsteile hat der LLH im Bildungs- und Beratungszentrum Alsfeld eine Arbeitsgemeinschaft für Meisteranwärter/innen eingerichtet. In 15 bis 20 eintägigen Veranstaltungen pro Jahr werden in Seminarform Intensivschulungen, Betriebserkundungen, Lehrgänge sowie Gruppen- und auch Einzelberatungen angeboten. Produktionstechnische und betriebswirtschaftliche Grundlagen werden hier nur noch vereinzelt vermittelt bzw. aufgefrischt. Im Hinblick auf die jeweiligen Prüfungsteile werden spezielle Probleme und Fragestellungen, die sich aus den Prüfungsanforderungen ergeben, erarbeitet.
Ein 8-tägiges Seminar in der Hessischen Landvolk-Hochschule in Friedrichsdorf widmet sich überwiegend Rechtsfragen (Erbrecht, Umwelt- und Baurecht, Kooperationsformen sowie Arbeits- und Sozialrecht).
Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung
Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Landwirt/Landwirtin und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis im Bereich der Landwirtschaft
nachweisen kann.
Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen kann, dass er Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Gliederung der Meisterprüfung
Die Meisterprüfung umfasst die folgenden Teile:
- Produktions- und Verfahrenstechnik
- Betriebs- und Unternehmensführung
- Berufsausbildung und Mitarbeiterführung
In den drei Teilen sind u.a. folgende Prüfungsleistungen zu absolvieren:
- Planung, Durchführung und Auswertung eines betrieblichen Arbeitsprojektes
- Anfertigen einer betriebswirtschaftlichen Meisterarbeit
- Beurteilung und Planung eines fremden landwirtschaftlichen Betriebes
- Durchführung einer praktischen Arbeitsunterweisung
- Schriftliche Abschlussprüfung in den verschiedenen Bereichen
Nachfolgend finden Sie Formulare, Rechtsvorschriften und Hinweise.
Downloads:
Anmeldung Landwirtschaftsmeisterprüfung
Ablauf der Fremdbetriebsprüfung der Landwirtschaftsmeisterprüfung
Bewertung der Prüfungsteile in der Landwirtschaftsmeisterprüfung
VO – Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Landwirt
Verfahrensordnung für die Durchführung von Meisterprüfungen
Merkblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten
Formular – Nachteilsausgleich (§ 65)
Meisterfortbildung im Garten- und Landschaftsbau
Wie bereite ich mich auf die Meisterprüfung vor?
Die einjährige Fachschule Agrarwirtschaft in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau an der Eugen-Kaiser-Schule Hanau startet jedes Jahr im August und führt zum Abschluss Staatlich geprüfte Wirtschafterin bzw. Staatlich geprüfter Wirtschafter Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau. Außerdem dient die Fachschule gleichzeitig der Vorbereitung auf die berufsständische Prüfung zur Gärtnermeisterin und zum Gärtnermeister. Eine Kursteilnahme ist nicht verpflichtend, wird aber ausdrücklich empfohlen.
Wenn Sie an einer Meisterprüfung interessiert sind, aber keinen Fachschulabschluss besitzen, sollten Sie gute betriebswirtschaftliche, fachpraktische und berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse im Garten- und Landschaftsbau besitzen und sich im Selbststudium weitere Informationen vertiefend aneignen können.
Die Gebühren für die Zulassung zur Meisterprüfung betragen 600,- € und sind mit der Zulassung zu entrichten.
Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung
Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Gärtner/Gärtnerin und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis im Gartenbau oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis im Gartenbau oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis im Gartenbau
nachweisen kann.
Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen kann, dass er Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Gliederung der Meisterprüfung
Die Meisterprüfung umfasst die folgenden Teile:
- Berufsausbildung und Mitarbeiterführung
- Produktion, Dienstleistung und Vermarktung
- Betriebs- und Unternehmensführung
Tabelle: Terminübersicht Gärtnermeisterprüfung 2026
| Teil 1 Produktion, Dienstleistung und Vermarktung | Praxisbezogene Aufgabe = Hausarbeit Vorstellung der Themen | 02.12.2025 |
| Bekanntgabe der Themen der Hausarbeit | 17.12.2025 | |
| Abgabe der Hausarbeit | 18.03.2026 | |
| Schriftliche Prüfung | 30.04.2026 | |
| Mündliche Prüfung zur Hausarbeit | 11.06.2026 | |
| Teil 2 Betriebs- und Unternehmensführung | Schriftliche Prüfung | 06.05.2026 |
| Mündliche Prüfung / Betriebsbeurteilung | 16.06.2026 | |
| Teil 3 Berufsausbildung und Mitarbeiterführung | Schriftliche Prüfung | 05.02.2026 |
| Abgabe der Unterweisungsthemen | 18.02.2026 | |
| Mitteilung der Unterweisungsthemen | 24.02.2026 | |
| Fallstudie | 26.03.2026 | |
| Durchführung der Unterweisung | 05.03.2026 | |
| Meister-Zeugnisfeier | 22.06.2026 | |
Nachfolgend finden Sie Formulare, Rechtsvorschriften und Hinweise:
Downloads:
- Anmeldung Meisterprüfung Gärtner/Gärtnerin
- Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen
- Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Gärtner/Gärtnerin
- Formular – Nachteilsausgleich (§ 65)
Zur Website der Eugen-Kaiser-Schule Hanau
Aufstiegsprämie zur Unterstützung der Meisterausbildung
Das Land Hessen fördert die berufliche Fortbildung erfolgreicher Absolventinnen und Absolventen mit einer sogenannten Aufstiegsprämie. Diese Prämie ermöglicht Ihnen, die Meisterausbildung in Kombination mit dem Aufstiegs-BAföG kostenfrei zu absolvieren. Dies kommt nicht nur Ihnen zugute, sondern auch den hessischen Unternehmen, die auf gut ausgebildete Fach- und Führungskräfte angewiesen sind.
Weitere Informationen
Für detaillierte Informationen, Ansprechpartner und Anträge besuchen Sie bitte die folgenden Links:
Dort finden Sie alle notwendigen Informationen, um Ihre berufliche Laufbahn erfolgreich zu gestalten.


