Eigene Nmin-Proben ziehen

Frank Hahn, Beratungsteam Pflanzenbau

Mit einer Nmin-Untersuchung kann man den löslichen und unmittelbar pflanzenverfügbaren Stickstoff (Nitrat- und Ammonium-Stickstoff) im Boden ermitteln. Ein individueller Blick auf seine eigenen Flächen ist immer hilfreich, um die Düngung zu optimieren. Eine repräsentative Untersuchung von Bewirtschaftungseinheiten ist durchaus empfehlenswert. 

Wie wird eine Nmin-Probe gezogen?

Was wird benötigt?

  • Bohrstock (Zweiteiliges Bohrstock-Set oder Pürckhauer)
  • Schonhammer (mit Kunststoff-Schlagflächen)
  • 3 (oder 2) saubere, unverwechselbar gekennzeichnete Eimer (ca. 5 l)
  • Messer zum Abstreifen und Entleeren der Bohrstöcke
  • Plastikbeutel und Verschlussmaterial
  • Auftragsformular
  • Kühltasche und Kälteakkus

Mit Ausnahme der Eimer und des Messers werden Geräte und Material vom LLH/LHL nach Absprache mit den zuständigen LLH-Beratungsstellen zur Verfügung gestellt.

Wie erfolgt die Probenahme?

Beschreibung eines einzelnen Einstiches:

  • Bodenoberfläche leicht festtreten
  • Bohrstock bis auf 30 cm Tiefe in den Boden drücken oder schlagen
  • Bohrstock drehen und langsam herausziehen, damit Bohrkern vollständig erhalten bleibt
  • Bodenwulst an der offenen Bohrstockseite mit Messer abstreifen, den unteren Bereich des Bohrkerns (ca. 3 cm in der Tiefe von 27 – 30 cm) mit dem Messer abtrennen und verwerfen
  • Den übrigen Bohrkern in den gut gekennzeichneten Eimer 1 (obere Schicht) überführen
  • Bohrstock in das vom ersten Einstechen hinterlassene Bohrloch setzen und analog zu dem oben beschriebenen Verfahren einen Bohrkern aus der Schicht 30 – 60 cm Tiefe gewinnen
  • Von diesem Bohrkern sollte jeweils die obere und untere 3-cm-Zone verworfen werden, ehe er in den gut gekennzeichneten Eimer 2 (mittlere Schicht) überführt wird.
  • Soll auch die Schicht 60 – 90 cm noch beprobt werden, so kann die Entnahme mit der aus der Schicht 30 – 60 cm kombiniert werden. Neben den obersten und untersten Bohrkernabschnitten (jeweils ca. 3 cm) muss dann auch der Bohrkern im Übergangsbereich 57 – 63 cm verworfen werden.

Im Regelfall sind alle drei Schichten in die Nmin-Probenahme einzubeziehen. Ausnahmen bestehen für flachgründige Standorte mit geringer Bodenauflage auf dem Ausgangsgestein und für Gemüsekulturen und Erdbeeren für die die Probenahmetiefe in Anlage 4 Tabelle 4 der Düngeverordnung im Einzelnen festgelegt ist.

Zahl der Einstiche und deren Verteilung auf dem Feld:

An 16 Stellen sollte eingestochen werden, um eine für den Schlag repräsentative Probe (bestehend aus den zwei oder drei Teilproben aus den verschiedenen Bodenschichten) zu gewinnen. Die Einstichstellen sollten etwa im Abstand 30 m x 30 m liegen, d.h. die beprobte Fläche ist etwa 1 ha groß. Wenn der Schlag größer ist, sollte nur eine aussagekräftige Teilfläche beprobt werden. Die Lage dieser Teilfläche sollte man sich merken und spätere Beprobungen ebenfalls dort durchführen, damit die Ergebnisse vergleichbar sind. Bei sehr unterschiedlichen Bodenverhältnissen oder nach unterschiedlichen Vorfrüchten wird empfohlen weitere Nmin-Beprobungen durchzuführen!

Wie sind die gezogenen Bodenproben weiter zu behandeln?

Die Verpackungsbeutel sind vor der Befüllung wasserfest mit Schlagbezeichnung und Entnahmetiefe zu kennzeichnen. Dann jeweils den Inhalt der Eimer gut durchmischen und den gesamten entnommenen Boden in die Beutel abfüllen. Die überschüssige Luft aus den Beuteln herausdrücken und diese verschließen. Ab sofort die Proben kühl lagern (Kühltasche, Kühlschrank) und die Kühlkette nicht unterbrechen. Im Zweifelsfall kann die Probe auch eingefroren werden, wenn diese nicht innerhalb von 48 Stunden zum Untersuchungslabor verbracht werden kann.  Die Proben möglichst umgehend zum LHL-LUFA oder zum zuständigen LLH-Berater/ LLH-Beratungsstelle bringen. Am besten vorher dort erkundigen, wann die Proben abgeholt werden und den Entnahmetermin darauf abstimmen.

Welche Begleitpapiere sind erforderlich?

Zur richtigen Interpretation Ihrer Ergebnisse sind einige Angaben dringend erforderlich. Hierzu sind verschiedene Auftragsformulare entwickelt worden, die vor der Probenahme bei den oben genannten Dienststellen erhältlich sind.

ACHTUNG! Zu jeder Probe ist ein eigenes Auftrags-Formular zu verwenden!

Wann sollten die Nmin-Proben gezogen werden?

Grundsätzlich, das gilt für jede Bodenuntersuchungsmethode, ist das Ergebnis einer Bodenuntersuchung umso zutreffender, je näher der Entnahmezeitpunkt am Bedarfszeitraum der Pflanzen liegt. Es werden die nachfolgenden Probenahmezeiträume in Abhängigkeit von der jeweiligen Jahreswitterung, für die einzelnen Fruchtarten empfohlen:

  • Winter-Getreide, Winterraps: Ende Januar bis Ende Februar
  • Zuckerrüben, Sommer-Getreide: Anfang März bis Anfang April
  • Kartoffeln, Mais: Ende März bis Ende April
  • Mais: April (= früher Termin) oder Mitte Mai (wenn Reihendüngung möglich ist, = später Termin. Zum späten Termin Entnahme aus 0 bis 90 cm)

Die Bodenproben sollten ca. eine Woche vor dem geplanten Düngetermin im Untersuchungslabor vorliegen.

Auf jeden Fall ist eine Bodenbeprobung nach einer erfolgten N-Düngung wenig aussagekräftig!

Was kostet eine Probe?

Die Kosten für eine Probe (= 2 oder 3 Schichten) betragen aktuell 22 € + MwSt. Für Mitglieder des Bauernverbandes und von Maschinenringen mit Rahmenvertrag kostet die Probe aktuell Probe 13,75 € + MwSt.

Wann und wo werden Bodenproben abgeholt?

Dienstags:

  • Werra-Meißner Eschwege, Honer Str. 49, 37269 Eschwege Oberhohne
  • WBV Hersfeld, Kasseler Str. 57, 36179 Bebra
  • Raiffeisen Waren Hünfeld, Fuldaer Str. 22, 36088 Hünfeld
  • LLH Petersberg, Kreuzgrundweg 1b, 36100 Petersberg
  • WBV Fulda, Böcklerstr. 11, 36041 Fulda
  • Eurich, Fischborn, Glänzer Mühle, 63633 Birstein
  • Landwirtschaftsamt Wächtersbach, Am Sportplatz 6, 63607 Wächtersbach
  • MKK, Zum Wartturm 11, 63571 Gelnhausen
  • Zweckverb. Wasserwerk Hergershausen, Außerhalb 2, 64832 Babenhausen
  • WBV Südhessen, Hans Böckler Str. 7, 64823 Groß Umstadt
  • Cafe Grünwald, Bachstr. 4, 64853 Otzberg Ober-Klingen
  • Landwirtschaftsamt Reichelsheim, Scheffelstr. 11, 64385 Reichelsheim
  • Kreis Bergstraße, Am Graben 15, 64646 Heppenheim
  • Beregnungsverband Bürstadt, Neue Waldstraße 2, 68642 Bürstadt-Riederode

Mittwochs:

  • Raiffeisen Waren, Nürnberger Str. 49, 34212 Melsungen
  • LLH Fritzlar, Schladenweg 39, 34560 Fritzlar
  • MR Schwalm Eder, Schulstr. 17, 34590 Wabern
  • ÜMV Frankenberg, Viermünden, Hof Dersch, 35056 Frankenberg
  • LLH Korbach, Auf Lülingskreuz 60, 34497 Korbach
  • HVL, An der Hessenhalle 1, 36304 Alsfeld
  • LLH Alsfeld, Marburger Str. 69, 36304 Alsfeld
  • WBV Marburg, Im Radenhäuser Feld, 35282 Amöneburg
  • LLH Marburg, Hermann-Jacobsohn-Weg 1, 35039 Marburg
  • Lahn Dill Kreis, Karl-Kellner Ring 51, 35576 Wetzlar
  • Pflanzenschutzdienst – Diagnostikzentrum, Schanzenfeldstr. 8 B5, 35576 Wetzlar
  • MR Wetterau, Kölner Str. 10, 61200 Wölfersheim
  • LLH Friedberg, Homburger Str. 17, 61169 Friedberg
  • LLH Darmstadt (umgezogen aus Griesheim), Heinrich-Hertz-Str. 3-7, 64295 Darmstadt

Oder täglich während der regulären Öffnungszeiten direkt beim LHL:

Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL)
Am Versuchsfeld 13, 34128 Kassel

LHL-Hauptsitz – Gießen
Schubertstraße 60, Haus 13, 35392 Gießen

LHL-Standort – Schloss Eichhof
Schlossstraße 26, 36251 Bad Hersfeld

LHL-Standort – Wiesbaden
Glarusstraße 6, 65203 Wiesbaden

LHL-Standort – Kassel Druseltalstraße
Druseltalstraße 67, 34131 Kassel

Stand 19.02.2025

Kontakt: pflanzenbau@llh.hessen.de


Dieser Beitrag stammt aus der Beratungs-Info Pflanzenproduktion Hessen. Haben wir Ihr Interesse für aktuelle Pflanzenbauinformationen geweckt? Anmeldung demnächst auch wieder online möglich…

Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
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