Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Tierzuchtrecht

Rechtliche Grundlagen der Tierzucht

Eine planmäßige Zuchtarbeit bildet die Basis für leistungsfähige, gesunde und wirtschaftliche Nutztiere. Wie auch in anderen Bereichen, machten die Ausweitung der Europäischen Union und der zunehmende Handel mit Zuchttieren und Zuchtprodukten eine Harmonisierung der einzelstaatlichen Tierzuchtgesetzgebungen notwendig.

EU-Tierzuchtverordnung

Mit dem Ziel, die Zucht von reinrassigen Tieren und Hybridzuchtschweinen von nachweislich hoher genetischer Qualität zu fördern sowie einen EU-weiten Rechtsrahmen für den Handel mit Zuchttieren und deren Zuchtmaterial zu schaffen, trat am 01.11.2018 die Verordnung (EU) 2016/1012, auch EU-Tierzuchtverordnung genannt, in Kraft.

(VO (EU) 2016/1012) EU-Tierzuchtverordnung

In den nachfolgenden  Durchführungsverordnungen werden verbindliche Muster für Tierzuchtbescheinigungen für Zuchttiere und Zuchtmaterial vorgegeben:

DVO (EU) 2017/717

DVO (EU) 2020/602 zur Änderung der DVO (EU) 2017/717

DVO (EU) 2021/761 zur Änderung der Anhänge I bis IV der DVO (EU) 2017/717

DVO (EU) 2017/1940 zur Ergänzung in Bezug auf Inhalt und Form des Equidenpasses für reinrassige Zuchttiere

DVO (EU) 2021/963 mit Vorschriften hinsichtlich Identifizierung und Registrierung von Equiden

Tierzuchtgesetz

Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Tierzuchtrechts vom 18.01.2019 wurden die EU-Vorgaben in das deutsche Recht übernommen und konkretisiert.

Tierzuchtgesetz vom 18.01.2019

Verordnung zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes (Tierzuchtdurchführungsverordnung – TierZDV)

Die Tierzuchtdurchführungsverordnung regelt die Umsetzung und Durchführung von tierzuchtrechtlichen Vorschriften der Europäischen Union sowie des deutschen Tierzuchtgesetzes. Diese Regelungen betreffen insbesondere Zuchtverbände und Zuchtunternehmen sowie deren Zuchtprogramme (Kapitel 2). Weiterhin werden in der TierZDV die Anforderungen an die Gewinnung, Behandlung, Lagerung, Abgabe und Verwendung von Zuchtmaterial von Zuchttieren (Samen, Eizellen, Embryonen) festgelegt (Kapitel 3). Darüber hinaus werden Inhalte und Dauer von Lehrgängen nach dem Tierzuchtgesetz sowie die Anforderungen an die Ausbildungsstätten definiert (Kapitel 4). Die Regelungen der TierZDV betreffen Zuchtverbände, Zuchtunternehmen, tierzuchtrechtlich und tierseuchenrechtlich anerkannte Zuchtmaterialbetriebe (Besamungsstationen, Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheiten, Samendepots) sowie die Ausbildungsstätten, an denen Lehrgänge (Besamungsbeauftragte) oder Kurzlehrgänge (Eigenbestandsbesamer) durchgeführt werden.

Tierzuchtdurchführungsverordnung TierZDV
Infos zum Inkrafttreten der TierZDV


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