Tierzuchtrechtliche Überwachung

Ute Ermentraudt, Vollzugsaufgaben nach Tierzuchtgesetz und Milchgüteverordnung

Mit Inkrafttreten der EU-Tierzuchtverordnung (VO (EU) 2016/1012) wurden Regelungen zur Durchführung amtlicher Kontrollen eingeführt, mit denen die Einhaltung der Vorgaben der EU-Tierzuchtverordnung überprüft werden.

Die für das Tierzuchtgesetz zuständigen Behörden sind verpflichtet, die amtlichen Kontrollen nach dokumentierten Verfahren durchzuführen. Um dies zu ermöglichen, hat die Arbeitsgruppe Tierzuchtrecht des Verbandes der Landwirtschaftskammern (VLK) das Handbuch „Tierzuchtrechtliche Überwachung“ erarbeitet. Dieses Handbuch soll den Anforderungen der EU-Tierzuchtverordnung gerecht werden, den zuständigen Behörden als Orientierungs- und Arbeitshilfe dienen und einen Beitrag zu einer möglichst einheitlichen Vorgehensweise in den einzelnen Bundesländern leisten.

Gleichzeitig dient das Handbuch den Akteuren, die der tierzuchtrechtlichen Überwachung unterliegen, wie z.B. Zuchtorganisationen, Zuchtbetriebe, Besamungsstationen und Embryo-Entnahme-Einheiten, als Information für die Durchführung der amtlichen Kontrollen. Damit wird ein hohes Maß an Transparenz sichergestellt.

Das Handbuch wird laufend ergänzt und aktualisiert.

Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
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