Umstellung auf den Ökolandbau
Grundlage der Ökologischen Landwirtschaft ist die EU-Öko VO inkl. Durchführungsbestimmungen (VO(EG) 2018/848 und weitere.
Der weitgehend geschlossene Betriebskreislauf ist ein wesentliches Merkmal ökologischer Landwirtschaft. Dazu gehört die flächengebundene Tierhaltung. Sie ist auf z. B. 2 Milchkühe oder 230 Legehennen/ha, entsprechend 170 kg N, begrenzt, um Belastungen für Boden, Grund- und Oberflächenwasser zu vermeiden. Mit der Tierhaltung, v. a. den Wiederkäuern, wird Gras und Kleegras verwertet und mit deren Dung die Bodenfruchtbarkeit gefördert. Darüber hinaus muss die Unterbringung der Tiere artgerecht sein und ihren biologischen und ethologischen Bedürfnissen entsprechen. Dazu gehört z. B. Weidegang für Rinder sowie für andere Pflanzenfesser.
Eine an den Standort angepasste, vielfältige Fruchtfolge ist unentbehrlich für eine ausreichende Humus- und Nährstoffversorgung, gute Bodenstruktur, die Gesundheit der Kulturpflanzen und die Regulierung von Unkräutern. Stärker als im integrierten Landbau sind Regeln der Fruchtfolgegestaltung zu berücksichtigen, denn Fehler können kaum durch den Einsatz von externen Produktionsmitteln kompensiert werden.
Welche Voraussetzungen hilfreich sind und was genau bei einer Umstellung zu beachten ist, finden Sie hier.