Meisterfortbildung

Als Fach- und Führungskraft in einem landwirtschaftlichen Unternehmen müssen Sie umfassende Kenntnisse und Fertigkeiten über Produktionstechnik, Betriebsführung, Management, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie über rechtliche und soziale Zusammenhänge und besonders auch im Führen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besitzen. Sie müssen den steigenden Anforderungen in der Betriebsorganisation und in der Unternehmensführung gewachsen sein und lernen, mögliche Schwachstellen aufzuspüren, um betriebliche Verbesserungen durchführen zu können.
Mit der Meisterprüfung erwerben Sie die für die Ausbildung geforderte fachliche und die berufs- und arbeitspädagogische Eignung und können als Ausbilder/in Ihr Wissen an den Berufsnachwuchs weitergeben.

Wie bereite ich mich auf die Meisterprüfung vor?

Der Vorbereitungskurs auf die Meisterprüfungen (Meister-AG) startet alle zwei Jahre – jeweils im September eines geraden Kalenderjahres – und dauert insgesamt 20 Monate. Eine Kursteilnahme ist nicht verpflichtend, wird aber ausdrücklich empfohlen.

Wenn Sie an einer Meisterprüfung interessiert sind, aber keinen Fachschulabschluss besitzen, sollten Sie gute betriebswirtschaftliche und produktionstechnische Kenntnisse besitzen und sich im Selbststudium weitere Informationen aneignen können.

Zur weiteren fachlichen Betreuung und zur Vorbereitung auf die einzelnen Prüfungsteile hat der LLH im Bildungs- und Beratungszentrum Alsfeld eine Arbeitsgemeinschaft für Meisteranwärter/innen eingerichtet. In 15 bis 20 eintägigen Veranstaltungen pro Jahr werden in Seminarform Intensivschulungen, Betriebserkundungen, Lehrgänge sowie Gruppen- und auch Einzelberatungen angeboten. Produktionstechnische und betriebswirtschaftliche Grundlagen werden hier nur noch vereinzelt vermittelt bzw. aufgefrischt. Im Hinblick auf die jeweiligen Prüfungsteile werden spezielle Probleme und Fragestellungen, die sich aus den Prüfungsanforderungen ergeben, erarbeitet.

Ein 8-tägiges Seminar in der Hessischen Landvolk-Hochschule in Friedrichsdorf widmet sich überwiegend Rechtsfragen (Erbrecht, Umwelt- und Baurecht, Kooperationsformen sowie Arbeits- und Sozialrecht).

Die Gebühren für die Zulassung zur Meisterprüfung betragen 600,- € und sind mit der Zulassung zu entrichten. Die Kosten für die Betreuung bzw. Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft belaufen sich auf 350,- € pro Jahr.

Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Landwirt/Landwirtin und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis im Bereich der Landwirtschaft

nachweisen kann.

Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen kann, dass er Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Gliederung der Meisterprüfung

Die Meisterprüfung umfasst die folgenden Teile:

  • Produktions- und Verfahrenstechnik
  • Betriebs- und Unternehmensführung
  • Berufsausbildung und Mitarbeiterführung

In den drei Teilen sind u.a. folgende Prüfungsleistungen zu absolvieren:

  • Planung, Durchführung und Auswertung eines betrieblichen Arbeitsprojektes
  • Anfertigen einer betriebswirtschaftlichen Meisterarbeit
  • Beurteilung und Planung eines fremden landwirtschaftlichen Betriebes
  • Durchführung einer praktischen Arbeitsunterweisung
  • Schriftliche Abschlussprüfung in den verschiedenen Bereichen

Nachfolgend finden Sie Formulare, Rechtsvorschriften und Hinweise.

Downloads:

Anmeldung Landwirtschaftsmeisterprüfung

Ablauf der Fremdbetriebsprüfung der Landwirtschaftsmeisterprüfung

Bewertung der Prüfungsteile in der Landwirtschaftsmeisterprüfung

VO – Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Landwirt

Verfahrensordnung für die Durchführung von Meisterprüfungen

Merkblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
Datenschutz-Übersicht

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