Zum Start des Gemeinsamen Antrags 2025: Neuer GAP-Prämienrechner verfügbar

Manuel Fränzke, Fachinformation Pflanzenbau

Anpassungen für das aktuelle Jahr vorgenommen

Zeitgleich mit dem Beginn der Antragsphase des Gemeinsamen Antrags 2025, die am 17. März gestartet ist, bietet der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) auch in diesem Jahr den GAP-Prämienrechner an, der aus einer Zusammenarbeit der LLH-Fachgebiete „Ökonomie & Markt“ und „Fachinformation Pflanzenbau“ entstanden ist.

Wie auch in den Vorgängerversionen, sind erneut die Fördermaßnahmen der 1. Säule, wie die gekoppelte Tierprämie für Mutterkühe, -schafe und –ziegen, die Öko-Regelungen, die Prämie für Junglandwirtinnen und Junglandwirte und die Basisprämie, enthalten. Ebenfalls enthalten sind hessischen HALM 2-Maßnahmen (Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen) aus der 2. Säule und können zur Berechnung von Förderszenarien herangezogen werden.

Gewohnte Struktur und Darstellung des Vorjahres beibehalten

Die eigentlichen Berechnungen werden im Prämienrechner auf drei Tabellenblättern durchgeführt, vorangestellt sind zwei Einleitungsseiten, am Ende des Rechners findet sich eine druckbare Übersicht. Eingegebene Werte auf der jeweils vorherigen Seite werden in die nachfolgenden übernommen, sodass keine doppelte Eingabe erforderlich ist.

Beispielansicht der Seite Basisprämie
Abb. 1: Beispielansicht der Seite Basisprämie

Die Eingabe erfolgt in zweierlei Form: in den roten Kästchen als Zahl (selten als Wort) und über die blauen Kästchen über eine Dropdown-Liste, in der bereits Werte vorgegeben sind.

Auf allen drei Tabellenblättern sind Plausibilitätsprüfungen vorhanden, die eine Meldung anzeigen, falls eine Eingabe gewisse Werte über- oder unterschreitet oder die Eingabe an anderer Stelle zu Konflikten führt. Sollten noch offene Plausibilitäts­prüfungen vorhanden sein, erscheint im letzten Tabellenblatt „Übersicht“ ein rotes Ausrufezeichen hinter dem errechneten Fördersatz und die Schrift wird grau und kursiv dargestellt.

Beispielansicht der Seite Öko-Regelungen
Abb. 2: Beispielansicht der Seite Öko-Regelungen

Auf dem ersten Berechnungsblatt „Basisprämie“ (Abbildung 1) können grundlegende Betriebsdaten, wie die Wirtschaftsform, die Flächenausstattung, der Status Junglandwirt/in und auch der Viehbestand an Raufutterfressern, eingegeben werden. Aus letzteren Angaben werden sowohl die Raufutterverzehrenden Großvieheinheiten (RGV) als auch die eventuelle Förderhöhe für die gekoppelte Tierprämie berechnet.

Die Prämien für die freiwillig zu beantragenden Öko-Regelungen (ÖR) können im zweiten Tabellenblatt berechnet werden (Abbildung 2). Hier muss überwiegend der geplante Flächenumfang in Hektar eingetragen werden. Bei der ÖR 2 „Vielfältige Ackerkulturen“ und ÖR 4 „Extensivierung des gesamten DGL“ muss hingegen nur angegeben werden, ob teilgenommen wird, da sich diese ÖR bei Teilnahme auf die gesamte Fläche des Betriebs beziehen.

Schließlich bietet dann das dritte Berechnungsblatt „HALM 2“ die Möglichkeit, die aktuelle Förderung über die derzeit angebotenen HALM 2-Maßnahmen mit den Fördermaßnahmen der ersten Säule zu kombinieren und zu berechnen. Kern dieses Tabellenblatts ist die Verrechnung der Förderhöhen, wenn z.B. ÖR mit ähnlichem Inhalt gleichzeitig mit HALM 2-Maßnahmen beantragt werden bzw. bei unterschiedlichen HALM 2-Maßnahmen nur der jeweils höhere Fördersatz auf einer Fläche gezahlt wird. Die Verrechnungen erfolgen hier zum Teil automatisiert unter „Verrechnungen mit Öko-Regelungen“ oder „Verrechnungen mit HALM 2-Maßnahmen“. Eine Eingabe in den roten Feldern muss hier nur vorgenommen werden, wenn Öko-Regelungen und HALM 2-Maßnahmen auf derselben Fläche beantragt wurden. Nach Möglichkeit sollte dies vermieden werden, da hierdurch die HALM 2-Fördersätze teilweise stark abgesenkt werden.

Die aktuellen HALM 2-Richtlinien können auf der Seite des Landwirtschaftsministeriums (HMLU) heruntergeladen werden:
https://landwirtschaft.hessen.de/landwirtschaft/foerderung/agrarumweltprogramm

Ansprechpersonen

Wünschen Sie eine tiefergehende Beratung zur Prämienkalkulation oder der gezielten Maßnahmenumsetzung Ihres Betriebes, so stehen Ihnen gern unsere Beratungsteams zur Verfügung. Links zu den einzelnen Beratungskräften finden Sie auf dem ersten Tabellenblatt des Prämienrechners. Für inhaltliche und technische Fragen zur Handhabung des Prämienrechners können Sie sich auch an Klaus Wagner und Manuel Fränzke vom LLH wenden.

Darüber hinaus informieren die zuständigen Bewilligungsstellen  bei den jeweiligen Landkreisen (i. d. R. die Fachdienste Landwirtschaft bzw. ländlicher Raum) gern zu den Inhalten der neuen Förderungsregelungen ab 2025.

Bitte beachten:

Der Prämienrechner wurde nach bestem Wissen erstellt und hat eine mehrwöchige Testphase durchlaufen. Er dient nur als Hilfestellung und erste Orientierung bei der Beantragung von Fördermaßnahmen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass nicht korrekte Angaben enthalten sind oder es noch zu Änderungen der Förderungsvoraussetzungen kommt. Daher erfolgen alle Berechnungen ohne Gewähr. Ein Haftungsanspruch gegenüber dem LLH wird ausgeschlossen.