Beratung

Die Offizialberatung – ein wichtiges Unterstützungsangebot für Landwirtschaft und Gartenbau

Die hessische Landesregierung unterstützt die landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebe in Hessen durch die Bereitstellung der Offizialberatung in der Trägerschaft des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen (LLH). Die fachliche Beratung begleitet die Betriebe dabei, wirtschaftlich erfolgreich zu arbeiten – und zugleich verantwortungsvoll mit Natur und Umwelt umzugehen. Sie trägt zum Schutz unserer Ressourcen bei, fördert Nachhaltigkeit und den Erhalt der Kulturlandschaft, stärkt den ländlichen Raum, sichert Umweltstandards und unterstützt die Produktion hochwertiger Lebensmittel.

Die hessische Offizialberatung bietet den Vorteil, dass sie praxisnah, neutral und von Interessen Dritter unabhängig arbeitet.

Die LLH-Beratung ist u. a. auch zuständig für die Umsetzung der landwirtschaftlichen Betriebsberatung der EU in Hessen.

Beratungsthemen der EU-Betriebsberatung (Artikel 15 der VO (EU) 2021/2115)
  • GAP und HALM mit GLÖZ und Ökoregelungen
  • Natürliche Lebensräume, wildlebende Vogelarten
  • Luftqualität, Reduktion Luftschadstoffe
  • Wasserschutz, WRRL
  • Tierwohl, Tiergesundheit, Tierseuchen
  • Pflanzenschutz, Pflanzenschutzmittel, Pflanzenschädlinge
  • Risikoprävention und -management
  • Antimikrobielle Resistenzen
  • Innovationen
  • Digitalisierung
  • Betriebsnachhaltigkeitsinstrument Nährstoffe
  • Soziales
  • Umstellungsberatung
  • Klimaanpassung
  • Hofübergabe
Rechtsgrundlagen der LLH Beratung

Rechtliche Grundlagen der Offizialberatung im LLH sind das Berufsstandsmitwirkungsgesetz, die Verordnung über das Kuratorium für das landwirtschaftliche und gartenbauliche Beratungswesen sowie die Delegations- und Zuständigkeitsverordnung Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz in der jeweils gültigen Fassung.

Der LLH ist zuständig für die Umsetzung des Systems der landwirtschaftlichen Betriebsberatung der EU nach der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 02.12.2021.

Finanzierung der Offizialberatung

Die Offizialberatung in der Trägerschaft des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen ist ein wichtiger Baustein, der aus Landesmitteln finanzierten Unterstützungsmaßnahmen für die hessischen Betriebe. Die Beratung ergänzt die Förderprogramme von EU, Bund und Land und hilft den Betrieben, diese Mittel effektiv zu nutzen.

Die Inanspruchnahme der Grundberatung ist gebührenfrei. Für z. B. Angebote der einzelbetrieblichen Intensivberatung und die Mitgliedschaft in Arbeitskreisen werden Gebühren erhoben.

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