Digitalisierung in der Landwirtschaft: Anleitung zur Antragsstellung
Der folgende Artikel des Beratungsteams „DigiNetz“ des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen gibt Ihnen eine ausführliche Anleitung zur Antragsstellung für das Förderprogramm Digitalisierung in der Landwirtschaft.
Wenden Sie sich bei Fragen zum Förderprogramm oder zu der Antragstellung bitte an die Mitarbeitenden des LLH und des Regierungspräsidiums Gießen, die Ihnen gerne weiterhelfen:
Ansprechpartner des Beratungsteam DigiNetz (LLH)
Frau Lena Gedig | 0661 29110343 | lena.gedig@llh.hessen.de |
Herr Nicolai Gruner | 0561 7299357 | nicolai.gruner@llh.hessen.de |
Herr Jonas Hedtrich | 0661 29110332 | jonas.hedtrich@llh.hessen.de |
Ansprechpartner des Regierungspräsidiums Gießen
Frau Susanne Göbel-Saller | 0641 303 5119 | didl@rpgi.hessen.de |
Herr Henning Brenner | 0641 303 5126 | didl@rpgi.hessen.de |
Vorbereitung zur Antragstellung

Die Antragstellung läuft über das Lawileportal. In den meisten Fällen können Sie auch das Agrarportal benutzen. Beachten Sie, dass Sie pro Jahr nur einen Antrag zur Digitalisierung stellen können. Dieser Antrag kann mehrere Fördergegenstände enthalten. Die Zuwendungsempfänger müssen Ihren Unternehmenssitz in Hessen haben und das geförderte Vorhaben muss in Hessen durchgeführt werden. Um einen vollen Fördertopf und eine rechtzeitige Bearbeitung zu gewährleisten, sollten Sie Ihren Antrag nicht zu spät abgeben.
Bevor Sie die Antragstellung durchlaufen, halten Sie folgende Dokumente im PDF-Format für den Upload bereit:
Ihren vollständigen BG-Bescheid (4-5 Seiten)
Gegebenenfalls Ihren GbR-Vertrag / Kooperationsvertrag / Gesellschaftsvertrag
Drei Angebote über den Fördergegenstand von unterschiedlichen Händlern
Finanzierungsnachweis, wenn der Brutto-Angebotspreis über 10.000 € liegt
Sollte das Hochladen von Dokumenten nicht funktionieren, versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut (siehe auch Kasten „Wichtige Hinweise“).
Die Online-Antragstellung Schritt für Schritt
Die Antragstellung ist in 12 Schritte gegliedert. Diese werden im Folgenden vorgestellt. Wo Sie sich befinden, können Sie an der Leiste oben im Antrag ablesen. Für eine schnelle Überprüfung Ihres Antrags können Sie unsere Checkliste am Ende des Artikels benutzen.
Wichtige Hinweise: Bitte bedenken Sie vor der Antragsstellung, dass der Fördergegenstand erst nach einem positiven Förderbescheid bestellt werden darf! Eine eindeutige Benennung der hochgeladenen PDF-Dateien ist sinnvoll, um das Hochladen falscher Dateien zu vermeiden. Dateinamen dürfen keine Sonderzeichen (z.B.* + ! ?) enthalten. Fehler beim Hochladen der Dokumente entstehen oft durch die Dateigröße des Dokuments, insbesondere wenn aus Bildern ein PDF-Dokument erstellt wurde. Komprimieren Sie Ihre Datei, um die Dateigröße zu verringern. |
Schritt 1: Überprüfen der betrieblichen Daten
Hier sind die Daten zu Ihrem Betrieb und Ihrer Bankverbindung bereits vorausgefüllt.
Überprüfen Sie die angegebenen Daten auf Richtigkeit.
Schritt 2: BG-Bescheid und ggf. Gesellschaftsvertrag hochladen
BG-Bescheid:
Laden Sie unter „Landwirtschaftliche Unternehmen“ den aktuellen und vollständigen Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft hoch.
Dieser ist in der Regel 4 – 5 Seiten lang und muss Ihre bewirtschafteten Flächen und die von Ihnen gehaltenen Tiere nachweisen.
Ggf. Gesellschaftsvertrag hochladen:
Fall Ihr landwirtschaftlicher Betrieb als Personen- oder Kapitalgesellschaft geführt wird, laden Sie den entsprechenden Vertrag (z.B. GbR-Vertrag) unter „Kooperationen/Körperschaften des öffentlichen Rechts“ hoch.
Schritt 3: Überprüfen von zusätzlichen Angaben
Achten Sie bei dem Ausfüllen von Schritt 3 darauf, in welchen Kästchen Sie Kreuze setzen.
Dies ist besonders bei den Punkten „EIP-Agri-Vorhaben gemäß Teil II Abschnitt A“ und „De-Minimis-Beihilfen“ zu beachten.
Setzen Sie nur dann Kreuze, wenn Sie sich ganz sicher sind und fragen Sie im Zweifel bei einer Ansprechpartnerin oder einem Ansprechpartner des Regierungspräsidiums Gießen nach.
Schritt 4 – 9: Zuordnung der Fördermaßnahme & drei Angebote hochladen & EIP-Überprüfen
Zuordnung der Fördermaßnahme:
Unter den Schritten 4 – 9 laden Sie Angebote zu Ihrem Fördergegenstand hoch. Unter „Downloads“ finden Sie hier Produktlisten die als Orientierung dienen, ob Ihr Produkt förderfähig ist. Auch Produkte, die dort nicht aufgeführt werden, können prinzipiell förderfähig sein.
Beachten Sie bei der Auswahl Ihres Fördergegenstandes: Die förderbare Summe bemisst sich je nach Fördergegenstand an den durch den BG-Bescheid ausgewiesenen ha bzw. GV. In der Regel gilt: Je 4 ha bzw. 2 GV decken 1000 € des Nettoanschaffungspreises ab. Eine Tabelle mit mehr Informationen gibt es hier. Sollten beispielsweise die von Ihnen bewirtschafteten ha nicht ausreichen, um die Fördersumme zu decken, können Sie mit anderen landwirtschaftlichen Betrieben kooperieren, um sich die ganze Summe fördern zu lassen. Hier finden Sie die entsprechende Verpflichtungserklärung, welche von Ihrem Kooperationspartner ausgefüllt unter Schritt 11 hochgeladen wird.
Weisen Sie Ihren Fördergegenstand der korrekten Fördermaßnahme zu. Wählen Sie bei Schritt 2.1 – 2.4 das Produkt aus dem Drop-Down Menü aus, das Sie sich fördern lassen wollen. Ist ihr Produkt nicht in der Liste auffindbar, wechseln Sie zu Schritt 2.6 und tragen Sie dort alle Informationen ein.
Drei Angebote hochladen:
Laden Sie für jede Fördermaßnahme drei Angebote von unterschiedlichen Händlern hoch. Alle drei Angebote müssen dasselbe Produkt bzw. dieselbe Produktpalette beinhalten.
Ausnahme: Falls es in Deutschland einen exklusiven Vertrieb für das ausgewählte Produkt gibt, muss dies durch ein Schreiben des Händlers bestätigt werden. Achten Sie darauf, dass Sie bei mehreren Maßnahmen unter derselben Richtlinienziffer gegebenenfalls PDFs zusammenfügen müssen.
EIP-Angabe überprüfen:
Setzen Sie das Kreuz unter „Angebotsanforderung“ zur EIP-Förderung nur, wenn Sie einer EIP (Europäischen Innovationspartnerschaft) angehören und Mitglied einer sog. operationellen Gruppe (OG) sind. Bei Unsicherheit können Sie die Mitarbeitenden des Regierungspräsidiums Gießen kontaktieren.
Schritt 10: Eintragen von Eigenmitteln & Darlehen
Hier können Sie angeben, ob Sie die Maßnahme durch Eigenmittel und / oder ein Darlehen finanzieren möchten.
Schritt 11: Ergänzende Dokumente hochladen
Unter Schritt 11 werden Erklärungen und Hinweise zur Förderung aufgeführt.
Am Ende der Seite können Sie unter „Ergänzende Dokumente zum Antrag“ weitere Dokumente hochladen. Ab einer Brutto-Investitionssumme von insgesamt 10.000 €, basierend auf dem von Ihnen ausgewählten Angebot, müssen Sie hier einen Finanzierungsnachweis hochladen.
Bei Eigenfinanzierung reicht ein Kontoauszug, der die Deckung Ihres Kontos mit dem Brutto-Betrag nachweist oder ein Schreiben Ihrer Bank / des Steuerberaters, welches eine ausreichende Deckung bestätigt (Vorlage hier).
Wenn Sie die Finanzierung der Investition mit einem Kredit planen, benötigen Sie eine Kreditbereitschaftserklärung Ihrer Bank (Vorlage hier).
Falls eine Verpflichtungserklärung mit einem Kooperationspartner vorliegt, wird auch diese hier hochgeladen.
Laden Sie alle benötigten Nachweise am Ende der Seite unter dem Punkt „Ergänzende Dokumente zum Antrag“ hoch.
Schritt 12: Statistische Daten eintragen
An dieser Stelle tragen Sie Daten ein, die für die interne Evaluierung wichtig sind.
Bitte vervollständigen Sie die abgefragten Felder gewissenhaft.
Abschluss: Kontrolle der Eingaben und nachträgliche Änderungen
Überprüfen Sie vor dem Absenden des Antrags noch einmal Ihre Eingaben. Nutzen Sie dazu gerne unsere Checklist:
Schritt 1 | Überprüfen der betrieblichen Daten |
Schritt 2 | BG-Bescheid hochladenGgf. Gesellschaftsvertrag hochladen |
Schritt 3 | Überprüfen von zusätzlichen Angaben |
Schritt 4 – 9 | Fördermaßnahme korrekt zugeordnetDrei Angebote hochladenEIP-Angabe überprüfen |
Schritt 10 | Eintragen von Eigenmitteln & Darlehen |
Schritt 11 | Ergänzende Dokumente hochladen |
Schritt 12 | Statistische Daten eintragen |
Abschluss | Kontrolle der Eingaben |
Beantworten Sie für sich auch folgende Fragen:
- Haben Sie die korrekten PDF-Dokumente hochgeladen?
- Sind alle Dokumente vollständig?
- Stimmen die eingetragenen Zahlen?
Um Änderungen vorzunehmen, beispielsweise PDF-Dateien auszutauschen, können Sie den Antrag bearbeiten und die korrekten Dokumente in den entsprechenden Schritten über das Upload-Feld hochladen.
Schicken Sie bitte keine Dokumente als Anhang von E-Mails! Wenn Sie den Antrag nachträglich ändern wollen, müssen Sie Kontakt mit den Mitarbeitenden des Regierungspräsidium Gießen aufnehmen. Diese werden Ihren Antrag zur Bearbeitung freischalten. Dann können Sie Ihre Änderungen vornehmen und Ihren Antrag erneut abgeben.
Nach der Abgabe des Antrags
Nachdem Sie den Antrag abgegeben haben, wird dieser geprüft. Wenn es Probleme mit Ihrem Antrag gibt oder sich Fehler in den Antrag geschlichen haben, werden Sie dazu informiert. Dann müssen Sie den Antrag korrigieren und erneut abgeben. Wenn mit dem Antrag alles in Ordnung ist, sollten Sie nach einigen Wochen einen positiven Förderbescheid erhalten.
Wenn Sie den Bescheid erhalten haben, können Sie ihr ausgewähltes Produkt kaufen. Nachdem sie die Rechnung bezahlt haben, können Sie einen Auszahlungsantrag im Agrarportal stellen. Diese Möglichkeit befindet sich in der Antragsübersicht. Hier müssen Sie die Rechnung zum Produkt und einen Zahlungsbeleg hochladen (bspw. Kontoauszug). Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrags wird Ihnen der Zuschuss auf das angegebene Bankkonto überwiesen.
Fazit
Wenn Sie sich den Artikel aufmerksam durchgelesen haben, sind Sie mit dieser Anleitung bestens gerüstet, um alle gängigen Hürden der Antragsstellung souverän zu meistern. Das Beratungsteam DigiNetz wünscht Ihnen viel Erfolg bei der Antragstellung. Bei offenen Fragen oder Anmerkungen zu dieser Anleitung bzw. der Antragstellung freut sich das Team DigiNetz über Ihre Kontaktaufnahme.