AFP & FID

Das Land Hessen unterstützt landwirtschaftliche Betriebe durch die Richtlinie „Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft (EFP)“. Diese umfasst die Bereiche:

  • Agrarinvestitionsförderung (AFP)
  • Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FID)

Hier finden Sie weitere Informationen zu AFP/FID.

Im Bereich AFP werden investive Maßnahmen wie beispielsweise Stallbauten, Wirtschaftsgebäude, Lagerstätten für Wirtschaftsdünger oder klimatisierte Lagerhallen für Obst und Gemüse gefördert.

Im Rahmen der FID werden Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen im ländlichen Raum beispielsweise im Bereich Urlaub auf dem Bauernhof, der Direktvermarktung oder der bäuerlichen Gastronomie gefördert.

Bewilligungsstellen sind die regional zuständigen Ämter für Landwirtschaft, Fachdienste o.ä. der Landkreise, eine Auflistung findet sich auf den Seiten des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU). Die Beantragung wird über das Agrarportal durchgeführt, alle notwendigen Unterlagen werden dort hochgeladen.

Zugelassene Baubetreuungsunternehmen unterstützen bei der Beantragung und den nachfolgenden Schritten, beispielsweise der Abrechnung der Fördermittel. Für größere Förderverfahren ist ihre Beteiligung verpflichtend.

Im Rahmen der Beantragung wird ein Investitionskonzept erstellt, um die Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit der Maßnahme zu belegen. Zusammen mit weiteren Unterlagen entsteht daraus ein bewilligungsreifer Förderantrag. Der LLH ist in Hessen mit der Erstellung der Investitionskonzepte betraut, die entsprechenden Beratungskräfte finden Sie in den Fachgebieten:

Wer sich bereits vorab mit seiner Wirtschaftlichkeit beschäftigen möchte, kann den LLH beauftragen ein Investitionskonzept zu erstellen. Damit kann das geplante Projekt bestmöglich auf den Betrieb und die Förderrichtlinie abgestimmt werden, bevor andere teure Planungsschritte wie die Baugenehmigung angegangen werden.

Die Auswahl der Vorhaben erfolgt an vier Stichtagen pro Jahr. Die Termine werden durch das Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat jährlich neu bekanntgegeben.

Um eine sachgerechte Erstellung und Aufbereitung der Unterlagen einschließlich des Investitionskonzeptes zu ermöglichen, sollten Sie sich frühzeitig mit Ihren Ansprechpartnern in Kontakt setzen.

Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
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