Ausgleichszulage

für benachteiligte Gebiete

Höhenlagen, steile Hänge, extreme Witterung oder nährstoffarme Böden erschweren den Anbau von Kulturen und die Bewirtschaftung der Flächen. Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) unterstützt landwirtschaftliche Betriebe in Hessen, die unter erschwerten natürlichen Bedingungen arbeiten.

Die Förderung soll helfen, diese Nachteile finanziell auszugleichen und die landwirtschaftliche Nutzung auch in benachteiligten Regionen zu sichern.

Voraussetzungen für die Gewährung der AGZ

Landwirtschaftliche Betriebe können eine Förderung im Rahmen der AGZ erhalten, wenn sie mindestens 3 Hektar förderfähige Fläche bewirtschaften und von einer aktiven Betriebsinhaberin oder einem aktiven Betriebsinhaber geführt werden.

Die Beantragung erfolgt zusammen mit dem Gemeinsamen Antrag über das Agrarportal Hessen
bis zum 15. Mai des aktuellen Jahres.

Das Verzeichnis der benachteiligten Gebiete in Hessen zeigt, welche Gemarkungen förderfähig sind. 

Gefördert werden nur Flächen innerhalb Hessens, unabhängig vom Ort des Betriebssitzes. Die Förderhöhe richtet sich nach der Ertragsmesszahl (EMZ) der Gemarkung und dem Anteil an Hauptfutterfläche (HFF) des jeweiligen Betriebs (siehe Tabelle 1).

Bei Betrieben mit höherer Flächenausstattung in Hessen, werden die Fördersätze entsprechend reduziert. So erhalten Betriebe bis 100 ha eine Zahlung von 100 %, ab 100 bis 250 ha 80 % und ab 250 bis 500 ha 60 % der ermittelten AGZ.

Ab einer förderfähigen Fläche von 500 ha erfolgt keine Auszahlung der AGZ mehr.

Die Höhe der Förderung variiert jährlich in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Finanzmittel.

Fragen zur AGZ beantworten die zuständigen Bewilligungsstellen der Landkreise.

Berechnung der Beihilfehöhe anhand der Ertragsmesszahl (EMZ) und des Anteils an Hauptfutterfläche (HFF)

Ertragsmesszahl der GemarkungAnteil der förderfähigen Hauptfutterfläche des Betriebs im benachteiligten Gebiet
< 50 %≥ 50 %
≤ 3070 – 100 €/ha110 – 180 €/ha
> 30 – ≤ 3540 – 70 €/ha80 – 110 €/ha
> 35 – ≤ 3830 – 40 €/ha40 – 80 €/ha
> 38 – ≤ 44 (nur HFF*)25 – 30 €/ha30 – 40 €/ha

* Bei Ertragsmesszahlen von mehr als 38, werden nur die Hauptfutterflächen gefördert. Gemarkungen, die als Enklave gelten, können eine EMZ von 44 überschreiten.

Weiterführende Informationen auch unter:

Seite des HMLU zur AGZ
Informationen der WIBank zur AGZ

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