Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Beitragsarchiv

Es wurden 60 Beiträge gefunden:

 

Humus im Klimawandel

Humusmonitoring – die bisherige Entwicklung Einige Bundesländer untersuchen seit Jahrzehnten landwirtschaftlich genutzte Böden auf ihren Gehalt und z.T. den Vorrat an Corg [1-3]. Auch aus anderen europäischen Staaten liegen Bodenuntersuchungsergebnisse als Zeitreihe vor (zusammengefasst, diskutiert und zitiert in [1]).

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Maschinen zur flachen Bodenbearbeitung – Praxisvergleich unter erschwerten Bedingungen

Nachdem witterungsbedingt der Termin mehrmals verschoben wurde, fand am 27. April 2023 die Maschinen-Demonstration zur Einarbeitung von Zwischenfrüchten zur Frühjahrsaussaat statt.

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Dokumentations- und Aufzeichnungspflicht

Sobald der 31. März naht, kommen einige Tätigkeiten auf die landwirtschaftlichen Betriebe zu. Diese resultieren aus den Vorgaben des Düngerechtes.

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Nicht immer nur N- oder P-Mangel: genauer hinschauen, wenn Pflanzen rot werden

Genauso wie viele Menschen in stressigen Situation erröten, zeigen viele Pflanzenarten unter Stressbedingungen wie niedrige Temperaturen oder hohe Einstrahlung eine Rot- oder Violettfärbung des Blattapparates durch Anreicherung von Anthocyanen.

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Abgrenzungen der roten und gelben Gebiete nach hessischer AVDüV

Seit dem 01. Dezember 2022 gilt in Hessen die neue Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV), die aufgrund von bundeseinheitlichen Vorgaben angepasst werden musste.

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Lagerung von Wirtschaftsdüngern

Erstmals mit der Novellierung dieser Düngeverordnung werden konkrete Vorschriften zur Lagerung der Wirtschaftsdünger und Gärrückstände gegeben. Im § 12 der Düngeverordnung werden hierzu einige Anmerkungen vorgenommen.

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Düngebedarfsermittlung Frühjahr

Die Düngebedarfsermittlung wird vor der ersten Düngungsmaßnahme im Frühjahr für die auf einer Fläche angebauten Kultur erstellt. Sie „plant“ die betriebliche Düngung und gibt Aufschluss über die benötigten Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor.

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Stoff-Strom-Bilanz

Seit dem 01.01.2023 gelten erweiterte Vorgaben nach der im Jahr 2018 in Kraft getretenen Stoff-Strom-Bilanzverordnung. Demnach müssen Betriebe mit mehr als 20 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche oder Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten (GV, Schlüssel siehe Tabelle 3) die Regelungen zu den Aufzeichnungen beachten.

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