Saatgutanerkennung

Gesundes und vitales Saat- und Pflanzgut ist die Voraussetzung für die nachhaltige Erzeugung von hochwertigen Lebens- und Futtermitteln: Saatgut steht am Beginn der Nahrungskette. Unsere Ernährungssysteme wären ohne die zuverlässige Verfügbarkeit von ausreichenden Mengen an leistungsfähigem Saatgut der gewünschten Pflanzenarten und Sorten nicht abzusichern.

Die Anerkennungsstelle für Saat- und Pflanzgut beim LLH ist die in Hessen für die Umsetzung der Rechtsvorschriften im Bereich Saat- und Pflanzgut zuständige Behörde. Hier wird die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an Saatgut geprüft und amtlich bestätigt. Es handelt sich dabei um ein mehrstufiges Verfahren.

Alle Vermehrungsvorhaben von Getreide, Rüben, Raps, Kartoffeln, Gräsern und Leguminosen müssen bei der Anerkennungsstelle angemeldet werden. Jede Vermehrungsfläche wird amtlich feldbesichtigt und das geerntete Saatgut bei der Saatgutprüfstelle des LHL in Kassel-Harleshausen auf die Beschaffenheitskriterien untersucht.

Der Anerkennungsbescheid bestätigt die Einhaltung aller rechtlich vorgeschriebenen Anforderungen und wird erstellt, wenn das gesamte Verfahren erfolgreich abgeschlossen wurde. Dabei wird eine partiespezifische Anerkennungsnummer vergeben, die die Rückverfolgbarkeit jeder Saat- und Pflanzgutpartie garantiert. So wird dem Verbraucherschutz Rechnung getragen. Saat- und Pflanzgutpartien dürfen erst nach erfolgter Zertifizierung durch die zuständige Anerkennungsstelle in den Verkehr gebracht werden.

Stets aktuelle Feldbesichtigungsrichtlinien und Beschaffenheitskriterien finden Sie auf den Seiten der Arbeitsgemeinschaft der Anerkennungsstellen für landwirtschaftliches Saat- und Pflanzgut in Deutschland.