Pflanzenschutz
Sachkundenachweis
Im Februar 2012 trat das neue Pflanzenschutzgesetz in Kraft. Seitdem dürfen Pflanzenschutzmittel nur noch von „Sachkundigen“ angewendet oder verkauft werden. Zudem müssen sich Sachkundige seit 2015 mit dem Sachkundeausweis (im Scheckkartenformat) ausweisen. Sachkundig ist, wer einen anerkannten Berufsschulabschuss hat oder einen Basislehrgang zur Erlangung der Sachkunde erfolgreich absolviert hat. Zusätzlich muss der regelmäßige Besuch von Fortbildungsveranstaltungen nachgewiesen werden. Weitere Infos siehe https://pflanzenschutzdienst.rp-giessen.de/sachkunde/sachkundenachweis/
Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen zu den Basislehrgängen und Fortbildungsmaßnahmen und Veranstaltungstermine.
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