Hessen fördert Agrarbildung: Jetzt Antrag stellen
Seit dem 1. Juli 2024 unterstützt das Land Hessen Bildungsmaßnahmen im Agrarsektor mit einem neuen Förderprogramm. Lehrgänge, Seminare, Exkursionen und weitere Veranstaltungen können mit einer Zuwendung gefördert werden.
Die Förderung macht hochwertige Weiterbildung im Agrarsektor einfacher zugänglich – und trägt dazu bei, Innovation und Nachhaltigkeit in Hessens Landwirtschaft weiter zu stärken.
Wer kann die Förderung nutzen?
Gefördert werden private Organisationen oder Einrichtungen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Berufsbildungsstätten, die nachweislich über die erforderliche Qualifikation für Bildungsmaßnahmen im Agrarbereich (siehe dazu https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R2472&qid=1756212327045, Artikel 21 Abs. 6) verfügen. Die Fördervoraussetzungen variieren je nach Art der Einrichtung / antragstellenden Institution und sind in der Förderrichtlinie (unten) beschrieben.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen zum aktuellen und praxisnahen Wissenstransfer, beispielsweise in den Bereichen:
- Nachhaltige Landwirtschaft und Tierhaltung
- Klimaanpassung und Umwelt- bzw. Ressourcenschutz
- Digitalisierung, Tierwohl, Betriebsführung und Mitarbeiterführung
- Diversifizierung und rechtliche Neuerungen in der Agrarpraxis
Was ist zu beachten?
Der Antrag muss mindestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme vom Veranstalter eingereicht werden. Für Veranstaltungen im ersten Quartal eines Jahres gilt eine Vorfrist bis zum 1. November des Vorjahres.
Antragstellung
Der Antrag zur Förderung kann online oder in Papierform bei der Bewilligungsstelle (Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, LLH) eingereicht werden. Neben Angaben zu Inhalt, Zielgruppe und Dozenten sind u. a. eine Teilnehmerliste, Qualifikationsnachweise und Kostenaufstellungen erforderlich – alle Informationen können der Richtlinie entnommen werden.