Schlachtbefunde als Hilfe zu mehr Tiergesundheit

Transparenz und Differenzierung müssen verbessert werden

Im Rahmen des Projekts Netzwerk Fokus Tierwohl lud der LLH zu einer Onlineveranstaltung zum Thema „Rindergesundheit im Fokus – Analyse von Schlachtbefunden und deren Bedeutung für die Praxis“ ein. Anna Lena Lindau, amtliche Tierärztin mit sieben Jahren Berufserfahrung in der praktischen Tiermedizin, sprach über ihre Arbeit und was Schlachtbefunde über die Tiergesundheit aussagen können.

Schlachtbefunde – mehr als nur Kontrolle

Lindau ist im Bereich der Fleischhygiene tätig und führt unter anderem Schlachttier- und Fleischuntersuchungen durch – sei es in Großbetrieben, handwerklichen Metzgereien, bei mobilen Schlachtungen oder Notschlachtungen. Ihre Aufgaben reichen von der Kontrolle der Transportfähigkeit und Schlachttauglichkeit der Tiere bis hin zur Bewertung der Genusstauglichkeit des Fleisches.

Die detaillierte Befundung ist daher nicht nur für die Lebensmittelsicherheit, sondern auch für das Tierwohl im Herkunftsbetrieb von großer Bedeutung: So lassen sich etwa frühere oder nicht diagnostizierte Erkrankungen erkennen, die Wirkung von Behandlungen nachvollziehen oder Rückschlüsse auf Fütterung und Haltung ziehen. Besonders Organbefunde, wie beispielsweise Leberveränderungen bei negativer Energiebilanz, können auf mögliche Management- oder Fütterungsfehler hinweisen. Auch Verletzungen, Abszesse oder Technopathien und ihre Auswirkungen werden während der Schlachtung sichtbar – viele davon sind am lebenden Tier nur schwer erkennbar.

Alltägliche und seltene Befunde

In ihrem Vortrag stellte Lindau Fallbeispiele anhand von Bildern vor. Neben häufigen Befunden wie Leberveränderungen, Lungenentzündungen, Fremdkörpererkrankungen, Mastitis oder Abszessen treten seltener auch Tumore, Knorpelveränderungen oder Schilddrüsenerkrankungen auf, so die Veterinärmedizinerin. Sie betonte, dass ein Tumorbefall generell zur Einstufung als nicht genusstauglich führt, da eine Übertragung auf den Menschen wissenschaftlich nicht ausgeschlossen werden kann. Bei einzelnen gutartigen Tumoren können jedoch die gesunden, nicht befallenen Teilstücke weiterhin für die Lebensmittelproduktion verwendet werden. Liegen hingegen bösartige Tumoren oder mehrere Tumoren vor, gilt der gesamte Tierkörper als nicht genusstauglich.

Befundlage für Rinder ist noch dünn

Eine gesunde Rinderleber (links) und eine farblich veränderte Fettleber (rechts) im Vergleich. © Anna Lena Lindau
Eine gesunde Rinderleber (links) und eine farblich veränderte Fettleber (rechts) im Vergleich
© Anna Lena Lindau

Der QS-Datenbank zufolge wurden 2023 lediglich rund 16 % der Rinderschlachtbefunde dokumentiert (bei Schweinen waren es im Vergleich über 30 %). Besonders häufig betrafen die Befunde die Organgesundheit (47,28 %), gefolgt von Teilschäden wie Abszessen oder Entzündungen (32,59 %) (QS System, 2024). Diese Befundauswertungen differenzieren jedoch nicht nach Nutzungsrichtung, sondern umfassen die gesamte Tierart Rind. Für Milchkühe liegen somit keine spezifischen Daten vor – obwohl gerade sie, laut Lindau, häufiger betroffen sind als Bullen oder Färsen. Dies sei auf das in der Regel höhere Alter und auf die höhere Leistung (Milchleistung) bei der Schlachtung zurückzuführen.

Datenerhebung und Informationsfluss verbessern

„Schlachtbefunde liefern wertvolle Erkenntnisse für Praxis, Betrieb und Beratung – diese müssen genutzt werden!“, betonte die Referentin. Bedauerlicherweise würden aktuell häufig nur die gesetzlich vorgeschriebenen „relevanten Befunde“ weitergeleitet, so Lindau. Dazu zählen etwa Tiere im letzten Drittel der Trächtigkeit oder offensichtliche Tierschutzverstöße. Es fehle an Systematik und Transparenz.

Während im Bereich Schwein und Geflügel strukturierte Befundkataloge existieren, sei der Umgang mit Befunden bei Rindern sehr uneinheitlich. Lindau empfiehlt rinderhaltenden Betrieben daher, aktiv bei den zuständigen Behörden nachzufragen. Denn: Nur bei schwerwiegenden Verstößen erfolgt eine automatische Benachrichtigung.

Eine positive Entwicklung zeigt sich seit Januar 2023 bei Schlachtbetrieben, die mit dem QS-System zusammenarbeiten. Die Datenerfassung und die Übertragung der Schlachtbefunde für Rinder an die QS-Datenbank sind nun verpflichtend und auditrelevant. Die erfassten Daten werden direkt über das Warenwirtschaftssystem an die Landwirte übermittelt.

Leberbefund ist nicht gleich Leberbefund – warum Differenzierung zählt

Ein weiteres Problem ist, dass der derzeit verwendete Befundschlüssel nur eine grobe Einordnung erlaubt. Ein Beispiel ist der „Leberbefund“. Dieser Eintrag gibt an, dass eine Veränderung an der Leber vorliegt, jedoch nicht, um welche Art es sich handelt – Abszess, Fettleber oder Gallensteine usw. Eine genaue Differenzierung ist entscheidend, um Befunde richtig einzuordnen und geeignete Maßnahmen abzuleiten.

Fazit

Abschließend lässt sich sagen, dass Schlachtbefunde ein wichtiges Instrument zur Verbesserung von Tiergesundheit, Tierschutz und Haltungsbedingungen darstellen können – vorausgesetzt, sie sind detailliert und werden an die Herkunftsbetriebe zurückgemeldet. Sie liefern nicht nur entscheidende Hinweise für das Management im Ursprungsbetrieb, sondern tragen auch zu einer Verbesserung von Tierwohl und Lebensmittelsicherheit bei. Eine intensivere Nutzung, systematische Erfassung und transparente Weitergabe der Befunde wären ein großer Schritt hin zu einer nachhaltigeren Rinderhaltung.

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