Amerikanische Faulbrut im Landkreis Offenbach

Nach dem Nachweis des Erregers der Amerikanischen Faulbrut (kurz: AFB) an einem Bienenstand in Langen im Februar 2026, wurde der Erreger Anfang Mai 2026 auch in einem Bienenvolk in Mainhausen nachgewiesen. Es besteht der Verdacht auf zwei Ausbrüche der Bienenseuche, die vermutlich nicht miteinander zusammenhängen. Inzwischen wurden zwei sogenannte gefährdeter Bezirke eingerichtet: einer umfasst Teile von Langen und Egelsbach, der andere Teile von Mainhausen und Seligenstadt.
Die Allgemeinverfügungen des Landkreises Offenbach mit Karten der gefährdeten Bezirke sind veröffentlicht unter https://www.kreis-offenbach.de/Service/Amerikanische-Faulbrut.php?object=tx,4013.3239.1&NavID=4013.21.1.
Für die gefährdeten Bezirke gelten folgende Restriktionsmaßnahmen:
- Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
- Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht von den Bienenständen entfernt werden.
- Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den gefährdeten Bezirk verbracht werden.
- Ausgenommen von diesem Verbot ist Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist, sowie Wachs, das mit der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ an einen entsprechenden wachsverarbeitenden Betrieb abgegeben wird.

Alle Bienenvölker und Bienenstände in den gefährdeten Bezirken sowie Bienenvölker und Bienenstände, die innerhalb der letzten zwölf Monate direkten oder indirekten Kontakt zu diesen Bienenvölkern oder Bienenständen hatten (zum Beispiel durch gemeinsam genutzte Materialen oder das Verstellen von Bienenvölkern oder Ablegern), werden unverzüglich amtstierärztlich durch das Veterinäramt auf Amerikanische Faulbrut untersucht.
Das Veterinäramt des Landkreises Offenbach weist alle, die im Landkreis Bienen halten, auf die gesetzlich geforderte Meldung aller Bienenstände mit genauen Angaben zum Standort wie Koordinaten, Flurstücksbezeichnung oder Adresse hin. Diese Meldungen können per E-Mail an veterinaeramt@kreis-offenbach.de erfolgen. Vorsorglich weist das Veterinäramt auch darauf hin, dass eine nicht erfolgte Meldung eines Standortes mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Die Amerikanische Faulbrut ist eine Brutkrankheit von Honigbienen, die durch ein sporenbildendes Bakterium verursacht wird. Die Ansteckung erfolgt über die Sporen, die sehr lange auch unter widrigen Bedingungen infektiös bleiben. Diese Sporen werden durch Räuberei zwischen Bienenvölkern sowie durch imkerliche Tätigkeiten übertragen. Amerikanische Faulbrut kann sich flächenhaft ausbreiten und zu hohen Völkerverlusten führen. Für Menschen besteht keine Gefahr und auch der Honig kann bedenkenlos verzehrt werden. Alle Imkerinnen und Imker sollten bei der Durchsicht ihrer Bienenvölker sorgfältig auf Auffälligkeiten am Brutnest achten. Bei entsprechenden Verdachtsbefunden muss immer unverzüglich das Veterinäramt informiert werden.

