Elektronische Kennzeichnung und Bestandsführung in der Schaf- und Ziegenhaltung

Die Bestandsführung und Tierkennzeichnung ist in der Nutztierhaltung verpflichtend. Bei Schafen und Ziegen muss die Kennzeichnung spätestens im Alter von neun Monaten oder beim Verlassen des Geburtsbetriebs erfolgen.

Im Rahmen der EU-Tierkennzeichnung wurde ab 2005/2006 die sogenannte Doppelohrmarke für Schafe und Ziegen eingeführt, die ab 2010 EU-weit – mit Ausnahmen und Übergangsregelungen – verpflichtend wurde. Dabei erhält jedes Tier zwei Ohrmarken mit derselben individuellen, 14-stelligen Tiernummer nach VVVO: eine visuell lesbare Marke und eine zweite Marke mit integriertem RFID-Transponder (Radio Frequency Identification) zur elektronischen Erfassung.

In der landwirtschaftlichen Praxis ermöglicht die elektronische Kennzeichnung eine eindeutige Identifikation von Tieren. Zwar können die Ohrmarkennummern grundsätzlich weiter manuell erfasst werden, bei größeren Tierzahlen im Betrieb steigt jedoch das Risiko von Übertragungsfehlern deutlich. Ab etwa 30 Muttertieren ist daher der Einsatz eines elektronischen Ohrmarkenlesegeräts sinnvoll, um die Erfassung zu beschleunigen und Fehler zu vermeiden. Die Daten können automatisch übernommen und direkt in betrieblichen EDV-Systemen weiterverarbeitet werden. Dadurch werden Bestandsführung und Dokumentation deutlich effizienter.

Auch die Antragstellung für Fördermaßnahmen, wie etwa die Prämie für Weidetiere oder die Öko-Regelung 4, setzt eine elektronische Übermittlung der Tierbestände voraus. In Hessen erfolgt die Antragstellung rein digital über das Agrarportal Hessen.

Nicht zuletzt basieren behördliche Kontrollen zunehmend auf elektronischer Identifikation und digitalen Datenabgleichen.

Der Beitrag gibt einen Überblick über Kennzeichnungsmöglichkeiten und Lesegeräte. Bei Fragen zur praktischen Umsetzung der elektronischen Kennzeichnung und Bestandsführung unterstützt Sie das Beratungsteam Tierzucht des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen (LLH) gern.

Kennzeichnungsmedien und Zuständigkeiten

EU-weit sind über 80 verschiedene Kennzeichnungsmedien (Verfahren zur Tieridentifikation, z. B. Ohrmarken, elektronische Ohrmarken (RFID), Boli oder Injektate) für Schafe und Ziegen zugelassen. Die Auswahl erfolgt auf Landesebene. In Hessen erfolgt die Bereitstellung und Ausgabe der Ohrmarken über den HVL (Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e. V.).

Ohrmarken

Innerhalb des Mediums „Ohrmarke“ gibt es unterschiedliche Typen, die sich in Größe, Gewicht, Bauform sowie technischer Ausführung unterscheiden.

Verschiedene Transponderohmarkenmodelle unterschiedlich geformt und gefärbt liegen beieinander, dazwischen, als Größenvergleich eine Ein-Euro-Münze. Die Ohrmarken haben eine ähnliche Größe wie die Münze.
RFID-Ohrmarken ermöglichen die elektronische Tierkennzeichnung und Auslesung gemäß EU-Vorgaben.

Schlaufenohrmarken sind besonders leicht und für Tiere mit kleinen Ohren geeignet, weisen jedoch eine geringere Lesereichweite des Transponders sowie eine eingeschränkte visuelle Lesbarkeit auf.

Größere Transpondermarken bieten eine bessere Lesbarkeit und eine höhere Lesereichweite, insbesondere bei leistungsfähigen Lesegeräten. Auf der Rückseite der Marke können zusätzliche Informationen angebracht werden, sofern der offizielle Code nicht beeinträchtigt wird. Nachteilig ist jedoch das höhere Gewicht von großen Marken, das insbesondere bei Tieren mit kleinen Ohren die Ohrstellung stärker beeinflussen kann.

Die Transponderohrmarken sind im linken Ohr („in Laufrichtung links“) anzubringen, um eine zuverlässige elektronische Lesbarkeit sicherzustellen. Für die Anbringung ist eine kompatible Ohrmarkenzange erforderlich. Beim Einziehen entsteht eine kleine Wunde, weshalb eine saubere und hygienische Arbeitsweise entscheidend ist. Lange Dornteile können die Wundheilung unterstützen, erhöhen jedoch das Risiko des Hängenbleibens in Zäunen oder Raufen.

Die Anschaffung eines Lesegeräts ist nicht verpflichtend, da die Ohrmarken zusätzlich visuell ablesbar sind, kann jedoch die tägliche Arbeit deutlich erleichtern.

Hinweis: Schlachtlämmer, die bis zu einem Alter von maximal 12 Monaten im Inland geschlachtet werden, erhalten eine weiße Schlachtmarke mit Betriebsnummer. Bereits korrekt gekennzeichnete Tiere müssen in der Regel nicht umgekennzeichnet werden. Tiere sind im Bestandsverzeichnis einzeln zu führen.

Boli und Injektate

Boli sind kostenintensiver und müssen an die Tiergröße angepasst sein. Die sichere Zuordnung und Entnahme im Schlachtprozess sind nicht in allen Fällen eindeutig geklärt.

Injektate (Mikrochips unter der Haut) sind für Schafe und Ziegen derzeit nicht zugelassen, da im Schlachtprozess das Risiko besteht, dass nicht auffindbare Transponder zu einem Verwerfen der Schlachtkörper führen.

Ohrmarkenlesegeräte

In einer offenen Handfläche liegt ein Gerät etwa im Format eines Einwegfeuerzeugs oder einer kleinen Taschenlampe mit einem Anzeigefeld. Auf der flachen Oberseite sieht man ein integriertes Anzeigefeld mit einer angezeigten Ziffern- und Buchstabenkombination.
Kompaktes Ohrmarkenlesegerät im Hosentaschenformat (ca. 100 €) mit integrierter Stromversorgung: liest bis zu 2000 Ohrmarken bei einer Reichweite von etwa 10 cm, speichert die Daten und überträgt sie bei Bedarf per Kabel auf den PC.

Die Anschaffung von Technik zur elektronischen Tiererkennung kann im Rahmen des Förderprogramms „Digitalisierung in der Landwirtschaft“ förderfähig sein.

Im Preisbereich von etwa 100 bis 500 Euro sind einfache Geräte erhältlich, die eine bestimmte Anzahl gelesener Nummern intern speichern und diese per USB-Kabel, Bluetooth oder WLAN als TXT-, CSV- oder XLSX-Dateien übertragen können.

Profigeräte ab etwa 650 Euro bis weit über 1.500 Euro verfügen über einen integrierten Computer. Sie kommunizieren kabellos mit verschiedenen Geräten wie Smartphones, elektronischen Waagen oder Sortiereinrichtungen, arbeiten mit bearbeitbaren Listen aus einer Managementsoftware und ermöglichen es, zu den erfassten Ohrmarkendaten zahlreiche zusätzliche Informationen zu erfassen und zu verarbeiten.
Weitere Unterschiede bestehen hinsichtlich Akkulaufzeit, Schutzklasse, Speicherkapazität und Lesereichweite. Da die handlichen Geräte leicht zu reinigen sind und nur an wenigen Tagen im Jahr benötigt werden, ist auch eine überbetriebliche Nutzung denkbar.

Für eine zuverlässige Nutzung sollten Lesegeräte die ISO-Normen 11784 und 11785 unterstützen, um FDX- und HDX-Transponder lesen zu können. Dadurch sind alle EU-konformen RFID-Ohrmarken sowie weitere Kennzeichnungssysteme kompatibel.

Ein revolverförmiges Ohrmarkenlesegerät und rechteckigem buntem Display oberhalb des Griffes liegt auf einem Tisch neben einem Tablet auf dessen Bildschirm ein Dateiverzeichnis zu erkennen ist.
Moderne Ohrmarkenlesegeräte verfügen über umfangreiche Funktionen und können Daten kabellos auf einen PC, ein Smartphone oder ein Tablet übertragen.

Digitale Herdenführung

Die Anschaffung eines Lesegeräts kann den Einstieg in eine digitale Herdenverwaltung darstellen.
Einfache Systeme sind kostengünstig, erfordern jedoch zusätzliche Softwarelösungen. Umfangreichere Systeme bieten integrierte Lösungen, verursachen jedoch laufende Kosten für Updates und Support. Für größere Betriebe stehen vernetzte Systeme zur Verfügung, bei denen Lesegeräte, Waagen, Medikamentendosierer und Sortieranlagen miteinander gekoppelt werden können. Diese Systeme sind investitionsintensiv und erfordern eine entsprechende Einarbeitungszeit.

Fazit:

Die elektronische Kennzeichnung ist heute fester Bestandteil der Schaf- und Ziegenhaltung. Sie erleichtert die Bestandsführung, reduziert Übertragungsfehler und unterstützt die digitale Dokumentation sowie Förder- und Kontrollverfahren. Mit zunehmender Tierzahl kann der Einsatz elektronischer Lesegeräte die tägliche Arbeit deutlich vereinfachen.

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