Rodentizideinsatz: Pflanzenschutz-Sachkunde bis 2030 gültig

Schadnager sitzt auf Getreidekörnern
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Die Übergangsfrist für die Sachkundeverpflichtung bei der Anwendung von Rodentiziden wurde vom Bundesrat bis zum 28. Juli 2030 verlängert (bisher war Fristende am 28. Juli 2027). Damit bleibt der Sachkundenachweis Pflanzenschutz für die Schadnagerbekämpfung im eigenen landwirtschaftlichen/gartenbaulichen Betrieb vorerst weiterhin ausreichend, um Rodentizide zur Schadnagerbekämpfung einzusetzen.

Für Bewirtschaftende aus Gartenbau und Landwirtschaft ohne Pflanzenschutz-Sachkunde gilt bereits jetzt: Sie können keine Rodentizide mehr erwerben und müssen entweder einen Sachkundenachweis erwerben oder einen professionellen Schädlingsbekämpfer beauftragen.

Infos zur Erreichung der Sachkundeeignung bzw. verpflichtender Auffrischung in Form von Fortbildungen als Vortragsveranstaltung oder eLearning finden Sie unter
Sachkundenachweis – Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

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